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Nussbaumer Eric · Nationalrat · 2014-12-02

Nussbaumer Eric · Nationalrat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion · 2014-12-02

Wortprotokoll

Mein Minderheitsantrag ist ein sehr technischer Antrag. Vereinfacht gesagt geht es darum, dass Sie die bisherige Regelung, welche für Fotovoltaikanlagen gilt, mit dem Antrag der Mehrheit verschlechtern. Gemäss dem heutigen Gesetz werden Einmalvergütungen für Fotovoltaikanlagen mit einer Leistung bis 30 Kilowatt ausgerichtet, und diese Einmalvergütungen, die aus dem KEV-Topf bezahlt werden, können durch kantonale Subventionen oder Ergänzungsbeiträge oder durch irgendwelche andere Beiträge ergänzt werden.

In Artikel 33 Absatz 3 Buchstabe f wird nun gemäss Mehrheit eine Abschwächung der heutigen Gesetzesbestimmung festgeschrieben. Das heisst, wer vom Bund eine Einmalvergütung für eine Fotovoltaikanlage bekommt, soll keine anderen Mittel mehr beziehen dürfen. Diese Formulierung ist unglücklich; sie ist falsch, denn sie richtet sich eigentlich gegen Investitionen in kleine Anlagen.

Erinnern Sie sich daran, wenn Sie über den Antrag der Minderheit Nussbaumer abstimmen müssen, dass das heutige Gesetz die Fotovoltaikanlagen besserstellt als die Formulierung, die hier von der Mehrheit beantragt wird. Folgen Sie der Minderheit, wenn Sie kleine Fotovoltaikanlagen weiterhin umfassend voranbringen möchten!

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