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Imoberdorf René · Ständerat · 2015-03-16

Imoberdorf René · Ständerat · Wallis · Fraktion CVP-EVP · 2015-03-16

Wortprotokoll

Mit dieser Motion wird der Bundesrat beauftragt, in der geplanten Teilrevision des Fernmeldegesetzes die Netzneutralität gesetzlich zu verankern, um einen transparenten und diskriminierungsfreien Datentransfer über das Internet zu gewährleisten. Der Motionär macht in seiner Begründung geltend, dass nicht mehr gewährleistet sei, dass alle Daten gleich behandelt würden, weil der technologische Fortschritt den Anbietern öffentlicher Kommunikationsnetzwerke die Möglichkeit eröffne, den Internetverkehr aktiv zu steuern. Der Handlungsbedarf müsse in die Teilrevision des Fernmeldegesetzes einbezogen werden.

Der Nationalrat hat die Motion am 17. Juni 2014 mit 111 zu 61 Stimmen bei 18 Enthaltungen angenommen.

Ihre Kommission hat die Motion in den Sitzungen vom 28. August 2014 und vom 17. Januar 2015 beraten. Bei ihren Beratungen stützte sich die Kommission unter anderem [PAGE 196] auf den Fernmeldebericht 2014 des Bundesrates und den Bericht der Arbeitsgruppe Netzneutralität des Bakom vom 23. Oktober 2014 ab. Dieser Bericht ist aus einer Arbeitsgruppe heraus entstanden, in der alle Gruppen, die von der Frage der Netzneutralität betroffen sind, vertreten waren.

Ihre Kommission beantragt Ihnen mit 7 zu 4 Stimmen, die Motion abzulehnen. Auch der Bundesrat lehnt den Vorstoss in seiner Stellungnahme vom 13. Februar 2013 ab.

Nun zu den wichtigsten Gründen der Mehrheit der Kommission, die sich für die Ablehnung der Motion ausspricht: Der Bundesrat hat schon 2010 und 2012 eine Evaluation zum Fernmeldemarkt durchgeführt und darin seine Haltung zur Netzneutralität dargelegt. Auch im Fernmeldebericht 2014 befasst sich der Bundesrat ausführlich mit der Netzneutralität und kündigt eine Revision des Fernmeldegesetzes an. Dabei soll auch die Netzneutralität thematisiert werden. Neu will der Bundesrat eine Informationspflicht der Anbieter von Fernmeldediensten bezüglich vorgenommener Differenzierung bei der Übertragung von Daten in das Gesetz aufnehmen. Zusammen mit der auf dem Verordnungsweg auszugestaltenden Pflicht zur Information über die Qualität der angebotenen Fernmeldedienste trägt dies zur Transparenz im Markt bei, wie das auch vom Motionär verlangt wird.

Die Mehrheit der Kommission geht mit dem Bundesrat darin einig, dass weitere Vorschriften auf formell-gesetzlicher Stufe bei Bedarf allenfalls in einer späteren Phase erlassen werden können. In der Schweiz gibt es momentan keine konkreten Problemfelder, keine Anzeichen von Verletzungen der Netzneutralität und damit keinen dringenden Handlungsbedarf für eine verpflichtende Regulierung oder für die Einführung spezifischer Regelungen zur Netzneutralität.

Es stellt sich auch die Frage, wie das überhaupt auszugestalten wäre, zum Beispiel bezüglich Umsetzung, Durchsetzung und Sanktionen. Wir haben heute einen sehr dynamischen Internetmarkt mit vielen Angeboten und grosser Kapazität. Der Grosserfolg des Internets kam ohne staatliche Markteingriffe zustande. Es besteht die Gefahr, dass durch eine nationale Regulierung der Wettbewerb verzerrt würde und dadurch die Entstehung neuer Technologien und Geschäftsfelder gebremst würde. Regulatorische Vorgaben von einzelnen Staaten schränken die Anbieter innerhalb des betreffenden Landes stark ein. Das wirkt sich wettbewerbsverzerrend aus, weil global agierende ausländische Unternehmen von diesen Vorgaben nicht betroffen wären. Darum schliesst sich auch hier die Mehrheit der Kommission der Meinung des Bundesrates und des Bakom an, dass die internationale Entwicklung im Bereich Netzneutralität weiterzuverfolgen wäre, bevor eine verpflichtende Regulierung ins Auge gefasst würde.

Gemäss Auskunft des Bakom haben die USA verschiedene Versuche gemacht, das strikte Netzneutralitätsprinzip zu verankern. Sie stellten dann fest, dass sie keine genügenden Rechtsgrundlagen hatten. Bis heute, so hiess es, sei die Situation in den USA sehr unklar. Nicht besser sieht es in der EU aus. Die EU hat vor einigen Jahren ähnliche Transparenzverpflichtungen eingeführt, wie sie der Bundesrat haben möchte. Im Moment läuft in der EU eine lebhafte Debatte, ob man die Netzneutralität stärker festschreiben solle. Die Positionen zwischen dem EU-Parlament und den Regierungen seien ziemlich unterschiedlich.

Zum Schluss sei noch vermerkt, dass die Fernmeldedienstanbieter zum Thema Netzneutralität einen entsprechenden Verhaltenskodex ausgearbeitet und diesen im November 2014 veröffentlicht haben. Die fünf Unterzeichner stehen dabei für ein offenes Internet ein. Sie verpflichten sich, keine Internetdienste und -anwendungen zu sperren und dadurch weder die Informations- noch die Meinungsäusserungsfreiheit zu beschränken. Bei einer mutmasslichen Verletzung des Verhaltenskodex werden Nutzer künftig eine Schlichtungsstelle anrufen können, der unabhängige Experten angehören sollen.

Ich möchte Sie bitten, der Mehrheit der Kommission zu folgen und die Motion abzulehnen.