Imoberdorf René · Ständerat · 2015-03-16
Imoberdorf René · Ständerat · Wallis · Fraktion CVP-EVP · 2015-03-16
Wortprotokoll
Die Motion beauftragt den Bundesrat damit, sicherzustellen, dass alle Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer bei der Postfinance ein Konto eröffnen und zu vernünftigen Bedingungen unterhalten können. Der Leistungsauftrag des Bundes an die Post muss bezüglich Zahlungsverkehr die Grundversorgung der Landsleute im Ausland mit den Postfinance-Dienstleistungen umfassen. Der Motionär weist in seiner Begründung darauf hin, dass Auslandschweizer seit 2008 immer grössere Schwierigkeiten haben, Bankbeziehungen mit ihrem Herkunftsland aufzunehmen und zu unterhalten.
Der Nationalrat hat die Motion am 11. September 2014 entgegen dem Antrag des Bundesrates mit 126 zu 53 Stimmen angenommen. Ihre Kommission hat die Motion an ihrer Sitzung vom 13. Januar 2015 beraten und beantragt Ihnen, wie der Bundesrat, mit 5 zu 0 Stimmen bei 1 Enthaltung, sie abzulehnen.
Für die Kommission waren folgende Gründe ausschlaggebend: Im Namen des Grundversorgungsauftrages zum Zahlungsverkehr ist die Post bzw. deren Tochtergesellschaft Postfinance verpflichtet, natürlichen und juristischen Personen mit Wohnsitz, Sitz oder Niederlassung in der Schweiz das Eröffnen und Führen eines Zahlungsverkehrskontos zu ermöglichen. Auf eine Ausdehnung dieses Auftrages auf die Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer wurde im Rahmen der Totalrevision des Postgesetzes im Jahre 2010 bewusst verzichtet. Wie der Bundesrat vertritt die Kommission die Meinung, dass eine entsprechende Ausweitung des Grundversorgungsauftrages insbesondere aufgrund der Geldwäschereivorgaben mit grossem Aufwand verbunden wäre. Die Postfinance müsste nicht nur die Geldwäschereivorgaben einhalten, sondern auch die unterschiedlichen Rechtsordnungen von etwa 200 Ländern prüfen und allenfalls ihre Angebote an die verschiedenen Vorgaben anpassen. Die aufsichtsrechtlichen Organisationsvorschriften verlangen, dass alle Rechts- und Reputationsrisiken angemessen erfasst, begrenzt und überwacht werden sowie dass ein internes Kontrollsystem unterhalten wird, insbesondere bei der grenzüberschreitenden Erbringung von Finanzdienstleistungen. Auch wenn die Postfinance gesetzlich dazu verpflichtet würde, die Grundversorgung der Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer in Bezug auf den Zahlungsverkehr zu gewährleisten, blieben die vom Motionär aufgeführten Schwierigkeiten grösstenteils bestehen. Das hängt überwiegend mit der Rechtsordnung im Domizilstaat zusammen.
Zum Schluss weist Ihre Kommission noch darauf hin, dass das von unserem Rat angenommene Postulat Graber Konrad 14.3752, "Auslandschweizer. Anlaufstelle für Steuer- und Finanzfragen sowie Zugang zum Zahlungsverkehr", den Bundesrat bereits beauftragt, diese Problematik genauer zu prüfen.
Im Namen der Kommission beantrage ich Ihnen, die Motion abzulehnen.