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preparatory:AB 17881

Stahl Jürg · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2001-12-13

Wortprotokoll

Die Einführung der Assistenzentschädigung ist eines der Hauptziele der vierten IV-Revision. Auch ich befürworte die Assistenzentschädigung. Ich bin überzeugt, dass mit einer intelligenten, auf Individualität aufgebauten Lösung einem lang ersehnten Bedürfnis entsprochen werden kann. Die vom Bundesrat nun vorgeschlagene Lösung, die von der Kommission wesentlich verbessert worden ist, beurteile ich aber nach wie vor als unbefriedigend. Es ist eigentlich in der Konsequenz keine wirklich echte, innovative und zukunftsorientierte Lösung.

Aus dieser Überzeugung und mit der Absicht, Hand zu bieten, habe ich in der Kommission zugegebenermassen kurzfristig einen Antrag als Gesamtpaket eingereicht. Meine Anträge zu Artikel 42 Absatz 2 und zu Artikel 42ter Absätze 1 bis 4 entsprechen einer Versicherungslösung für die Betroffenen. Basis dafür ist auf der einen Seite eine Grundpauschale, welche in der Höhe der heutigen Hilflosenentschädigung entspricht, und auf der anderen Seite - und das ist neu oder eben anders an diesem System - ein personenbezogenes Budget, welches gegen oben begrenzt ist. Beides beruht - und das ist ein wesentlicher Punkt, dem die Kommission auch zustimmen konnte - auf einer einheitlichen Bedarfsabklärung. Im Vorfeld dieser IV-Debatte hat mein Vorschlag nun offenbar für einige Unruhe gesorgt. Vielleicht nicht nur, weil er kurzfristig kam, sondern vielleicht gerade deshalb, weil mein Antrag den Menschen in den Vordergrund stellt und nicht die Struktur oder den Apparat. Ich möchte Ihnen deshalb die Vorteile meiner Lösung darlegen und versuchen, die vorhandenen Vorurteile und Ängste abzubauen.

Wenn Sie meinem Antrag zustimmen, dann tun Sie drei wesentliche Dinge:

1. Sie ermöglichen eine Rechts- und Chancengleichheit. Das heisst, Sie räumen Ungerechtigkeiten aus, die bisher vorhanden waren, aber auch solche, die mit der bundesrätlichen Fassung weiterhin bestehen bleiben. Das heisst, unabhängig vom Schweregrad der Behinderung, von Alter, von Behinderungsart, aber auch vom Aufenthaltsort sind behinderte Menschen vor der IV gleich.

2. Sie sagen Ja zu einer flexiblen, einer individuellen Versicherungslösung, welche vom Giesskannenprinzip wegkommt.

3. Sie ermöglichen den behinderten Menschen die Wahlfreiheit. In der Eintretensdebatte wurde praktisch von jedem Fraktionssprecher auf diese Wahlfreiheit, auf diese Selbstbestimmung hingewiesen. Wenn Sie meinem Antrag zustimmen, können Sie einen wesentlichen Beitrag zu dieser Wahlfreiheit leisten. Wir geben somit behinderten Menschen [PAGE 1954] die Freiheit, zu Hause zu leben oder sich in einer Institution pflegen zu lassen oder aufzuhalten. Es geht mir also nicht darum - das ist wesentlich -, die Institutionen und den Aufenthalt zu Hause gegeneinander auszuspielen, sondern darum, die Wohlfreiheit zu ermöglichen.

Mit der Annahme dieses Antrages fördern Sie nicht nur die Selbstbestimmung und Eigenverantwortung, sondern Sie schaffen dadurch auch Anreize, um Erwerbstätigkeit zu erlangen oder beizubehalten. Es ist nicht meine Absicht - das möchte ich betonen -, mit diesem Antrag aufgrund der Absätze 3 und 4 eine Hintertür für eine Sparübung zu öffnen, sondern es ist meine tiefste Überzeugung, damit etwas zu schaffen, was der Individualität und so den behinderten Menschen entspricht. Es geht auch nicht darum, behinderte Menschen ins Existenzminimum zu drücken. Ich will jedoch, dass die vorhandenen Mittel dort eingesetzt werden, wo sie Wirkung zeigen können.

Mit der Zustimmung zu diesem Antrag erlauben Sie, dass der Zweitrat, der Ständerat, nochmals ausführlich, intensiv über diese Assistenzentschädigung und ihre Alternativen sowie über die Formulierung diskutieren kann. Wenn Sie Mut brauchen, um einen Systemwechsel herbeizuführen, dann wünsche ich Ihnen diesen Mut, über den Schatten zu springen. Aber tun Sie es bitte nicht, weil Sie mutig sein wollen, sondern tun Sie es, weil Sie so den behinderten Menschen eine gute Lösung anbieten können. Denn dieser Antrag gibt ihnen Gewähr für Selbstbestimmung und eigenverantwortliche Lebensgestaltung - das versichere ich Ihnen - und für eine effiziente Verwendung der von der Bevölkerung solidarisch geleisteten Gelder.

Erlauben Sie mir noch einen persönlichen Hinweis: Sie haben heute eine Übersicht erhalten, die offensichtlich vom BSV verteilt wurde. Die Kommission hatte eine ähnliche Aufstellung ohne meinen Antrag bereits vorliegen. Ich bedaure, dass sich auf diesem Blatt offensichtlich zwei bis drei Fehler eingeschlichen haben. Insbesondere möchte ich darauf hinweisen, dass der Zuschlag für Minderjährige wohl in meinem Antrag nicht mehr vorhanden ist, dass minderjährige Personen, das heisst Kinder, von der Grundpauschale und vom personenbezogenen Budget aber genauso profitieren können. Sich auf dieses Papier abzustützen ist zu vage. Ich bedaure, dass die Spitze des BSV einmal mehr mit einer solchen Taktik versucht hat, einen Antrag zu "bodigen".

Nochmals meine Bitte an Sie: Unterstützen Sie diesen Systemwechsel, seien Sie mutig, und stimmen Sie meinem Antrag zu.

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