Zanetti Roberto · Ständerat · 2015-06-16
Zanetti Roberto · Ständerat · Solothurn · Sozialdemokratische Fraktion · 2015-06-16
Wortprotokoll
Hier geht es um die Strafbarkeit einer fahrlässigen Verletzung der Meldepflicht. Der Bundesrat sah ursprünglich eine mögliche Maximalbusse von einer Million Franken vor. Der Nationalrat reduzierte diese mögliche Busse bei Fahrlässigkeit auf 100 000 Franken. Der Ständerat strich diesen Absatz integral, mit der Argumentation, dass insbesondere die Bankmitarbeitenden an der Front einer dauernden Strafandrohung unterworfen wären. Nun hat der Nationalrat eine relativ komplizierte Brücke zu bauen versucht, die aber vonseiten der Kommission eher als brüchig beurteilt wird.
Die Kommission beantragt Ihnen mit 11 zu 0 Stimmen bei 1 Enthaltung Festhalten, das heisst Streichen der möglichen Busse bei Fahrlässigkeit. Es ist nicht zuletzt auch rechtsformalistisch argumentiert worden: Bei schuldhaftem Verhalten kennt man Vorsatz, Eventualvorsatz, grobe und leichte Fahrlässigkeit, und das wäre jetzt dann eine neue Kategorie einer irgendwie bedingten oder Schwellenfahrlässigkeit. Das ist etwas, bei dem sich bei den Juristinnen und Juristen die Nackenhaare kräuseln.
Deshalb noch einmal: Die Kommission empfiehlt Ihnen mit 11 zu 0 Stimmen bei 1 Enthaltung Festhalten am Beschluss unseres Rates.