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Eder Joachim · Ständerat · 2015-06-16

Eder Joachim · Ständerat · Zug · FDP-Liberale Fraktion · 2015-06-16

Wortprotokoll

Aufgrund der Stellungnahme von Kollege Kuprecht sind aus meiner Sicht einige Bemerkungen nötig, die ich dank der Erfahrung als Präsident der Stiftung Gesundheitsförderung Schweiz in den Jahren 2007 bis 2012 machen kann. Die Stiftung ist - gestatten Sie mir den Ausdruck - ein Kind der Kantone und der Krankenversicherer. Sie wurde 1989 gegründet, hat also die Pubertät, aber auch die Sturm-und-Drang-Phase hinter sich. Nach einem Vierteljahrhundert Tätigkeit ist sie heute etabliert und wird von den [PAGE 578] zahlreichen Partnern, insbesondere vom Bund und von den Kantonen, geschätzt. Die Krankenversicherer sind im Stiftungsrat eingebunden. Die Kantone können unterschiedlich stark von der Stiftung profitieren. So werden sie beispielsweise finanziell erheblich unterstützt, sofern sie eigene kantonale Aktionsprogramme haben.

Das Departement von Bundesrat Berset übt die Aufsicht über die Tätigkeit der Stiftung aus. Budgets, Rechnungen und Rechenschaftsbericht sind dem Bundesamt für Gesundheit zur Genehmigung vorzulegen. Aber auch das Parlament hat eine wichtige Aufgabe. So behandeln die Kommissionen für soziale Sicherheit und Gesundheit beider Räte jeweils den Jahresbericht und kontrollieren damit die Aktivitäten der Stiftung. Dabei gibt es vereinzelt auch kritische Fragen bzw. Bemerkungen, was nicht nur nötig, sondern auch gut ist. Die langfristige Strategie wurde in den vergangenen Jahren allerdings nie hinterfragt, sondern unterstützt. Sie konzentriert sich auf drei Themen: "gesundes Körpergewicht", "psychische Gesundheit und Stress" sowie "Gesundheitsförderung und Prävention stärken".

Nach diesen Vorbemerkungen komme ich zur Antwort des Bundesrates. Für mich ist sie zufriedenstellend. Ich halte drei Punkte fest:

1. Es ist heute unbestritten, dass Investitionen in Prävention und Gesundheitsförderung einen Return on Investment bringen. Psychische Störungen und chronische Erkrankungen verursachen nicht nur grosses Leid aufseiten der Betroffenen und ihrer Familien, sie lösen auch hohe volkswirtschaftliche Kosten aus. Weil, Herr Kollege Kuprecht, zum Beispiel die Zuger Wirtschaft und der Zuger Gewerbeverband dies erkannten und einen konkreten Beitrag gegen die indirekten Folgekosten psychischer Erkrankungen leisten wollen, führen sie seit Jahren zusammen mit der Gesundheitsdirektion unseres Kantons entsprechende gesundheitsfördernde und präventive Aktivitäten durch. Würde das Ganze nichts bringen, wie Sie vermuten oder wie Sie sich geäussert haben, wären die vielen privaten Unternehmen bestimmt nicht an vorderster Front mit von der Partie. Dies scheint mir übrigens ein gutes Beispiel dafür zu sein, wie politische Behörden und Wirtschaft gemeinsam geeignete Massnahmen entwickeln. Genau dasselbe hat auch die Stiftung Gesundheitsförderung Schweiz zum Ziel.

2. Bund, Kantone, Gesundheitsförderung Schweiz sowie viele Fach- und Betroffenenorganisationen übernehmen im ganzen Präventions- und Gesundheitsförderungsbereich wichtige Aufgaben. Mit der gemeinsamen Strategie im Bereich der nichtübertragbaren Krankheiten und mit dem Dialog-Projekt Psychische Gesundheit werden die Aktivitäten noch koordinierter angegangen, was sehr zu begrüssen ist.

3. Es ist unbestritten, dass Prävention und Gesundheitsförderung zur Eindämmung der Gesundheitskosten beitragen. Der beste Beweis sind die vielen Personen aller Bevölkerungsschichten - erfreulicherweise sind es immer mehr -, die sich in grosser Eigenverantwortung regelmässig bewegen, oft Sport treiben und sich gesund ernähren. Damit halten sie sich nicht nur fit, sondern leisten auch einen wichtigen Beitrag für die eigene Gesundheit, was sich wiederum positiv in den Krankenkassenprämien niederschlägt.

Ich komme damit zu jenem Punkt, den der Interpellant in den Mittelpunkt seiner Ausführungen gestellt hat, nämlich zu einer möglichen Erhöhung des Beitrages nach Artikel 20 KVG. Diese darf, ja muss ein Thema sein, vor allem wenn man berücksichtigt, dass die Fr. 2.40 pro Person und pro Jahr seit Inkrafttreten des Krankenversicherungsgesetzes, also seit 19 Jahren, noch nie erhöht worden sind. Der Bund hat bekanntlich kein Geld, unter anderem auch, weil ihm im Bereich der Prävention die gesetzliche Grundlage fehlt. Die Kantone sparen und entlasten sich ebenfalls, zunehmend auch im Bereich der Gesundheitsförderung und Prävention, ein Umstand, den ich persönlich sehr bedaure und auch als falsch einstufe, und zwar nicht nur aus gesundheitspolitischen, sondern vor allem auch aus ökonomischen Gründen; ich habe diesen volkswirtschaftlichen Aspekt bereits ausgeführt. Die fast einzige Möglichkeit, die notwendigen Aktivitäten im Bereich der psychischen Gesundheit und der nichtübertragbaren Krankheiten zu finanzieren, ist eine moderate Erhöhung - ich wiederhole: eine moderate Erhöhung - der gesetzlich festgelegten Finanzierung nach Artikel 20 KVG.

Ich unterstütze deshalb, im Gegensatz zum Interpellanten, die vom Bundesrat in der Antwort auf Frage 3 skizzierte Stossrichtung. Von einer Zwangsabgabe, lieber Kollege Kuprecht, kann nun wirklich nicht die Rede sein. Wenn Sie das als Zwangsabgabe benennen, dann haben Sie mit der Versenkung - ich muss es so sagen - des Präventionsgesetzes diese Zwangsabgabe gerade noch institutionalisiert.