Lexipedia

Ingold Maja · Nationalrat · 2012-09-27

Ingold Maja · Nationalrat · Zürich · Fraktion CVP-EVP · 2012-09-27

Wortprotokoll

Damals, 2001, hatte der Bundesrat das Übereinkommen über den Mutterschutz zwar geprüft, aber seine Ratifikation nicht beantragen können, da die Schweiz zum damaligen Zeitpunkt noch nicht über eine Mutterschaftsversicherung verfügte. Glücklicherweise sind wir heute einen grossen Schritt weiter. Die Ratifikation dieses Übereinkommens ist heute möglich, und das im Rahmen einer kohärenten und solidarischen Politik in Sachen Mutterschutz und Gesundheit sowie zur Förderung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Darum geht es im Kern.

Für die CVP/EVP-Fraktion als Fraktion zweier Familienparteien muss dieses Übereinkommen - und mit der Ratifikation letzten Endes die Umsetzung des Übereinkommens - dem Ziel der Vereinbarkeit von Familie und Beruf dienen. Unter dem Gesichtspunkt, ob dieses Familienziel erreicht werden kann, prüfte die Fraktion, ob daraus ein Mehrwert oder ein Minderwert entsteht bzw. ob der Mehrwert oder der Minderwert überwiegt.

Konkret geht es bei diesem Bundesbeschluss ja um die Frage, wie im Arbeitsrecht bzw. in der Verordnung die Rahmenbedingungen betreffend Stillen am Arbeitsplatz festgelegt werden. Gemäss dem aktuell gültigen System des privaten Arbeitsvertragsrechts wird die Bezahlung der Stillpausen zwischen den Sozialpartnern oder direkt zwischen den Parteien des Einzelarbeitsvertrags geregelt. In welchem Umfang die Stillpausen entlöhnt werden, kann nach dem gegenwärtigen Stand der Rechtsprechung nicht beantwortet werden. Vorgeschrieben ist aber nach Artikel 35a des Arbeitsgesetzes, dass stillenden Müttern die erforderliche Zeit zum Stillen freigegeben ist.

Nun wird mit diesem Bundesbeschluss zur Ratifikation des Übereinkommens der bisherigen Erlaubnis, den stillenden Müttern die erforderliche Zeit zu geben, beigefügt: "Die Verordnung bestimmt die Stillzeit, welche als entlöhnte Arbeitszeit anzurechnen ist." Das ist der Stein des Anstosses. Ist das jetzt eine marginale Anpassung, oder ist das eine Art Wolf im Schafspelz, der zu Inflexibilität und Frauenbenachteiligung führt, wie Arbeitgeberverbände warnen? Sie befürchten eine Invasion von Müttern, die sich alle zwei Stunden für zwei Stunden vom Arbeitsplatz entfernen, um zu stillen, oder von anderen, die ihr Kind ein, zwei oder drei Jahre lang stillen.

Jede Regelung kann ausgenützt werden und wird es auch, das wissen wir alle. Ebenfalls wissen wir aber alle, dass diese Geschichten, welche die Arbeitgeber so gerne sammeln, die Ausnahme beschreiben. Die allermeisten Mütter haben abgestillt, wenn sie nach dem Mutterschaftsurlaub an ihren Arbeitsplatz zurückkommen. Der grösste Teil der Mütter stillt gesamthaft nicht länger als sechs Monate. Der unglaublich komplizierte und organisatorisch aufwendige Arbeitsalltag mit einem Säugling, der mehrmals während der Arbeitszeit gestillt und dazwischen betreut werden muss, sorgt von selbst dafür, dass das fast keine Mutter längere Zeit macht. Trauen Sie doch etwas dem gesunden Menschenverstand und der vernünftigen Auffassung von Verantwortlichkeit am Arbeitsplatz der Mütter, die nämlich auch zurück in ihren Beruf wollen.

Ich bin erschüttert, was da für Abwehrszenarien entworfen werden, um sich vor den schrecklichen Müttern zu schützen, die nur eines wollen, nämlich ihre mütterlichen Rechte durchdrücken und dafür bezahlt werden: Dieser Ausbau des Mutterschutzes, der die Folge der Ratifikation des Übereinkommens wäre, solle schwerwiegende Konsequenzen im arbeitsrechtlichen Bereich haben. Die finanziellen Zugeständnisse beim Stillen, nämlich die geforderte Bezahlung der Stillpausen, hätten im Gegenzug weniger grosszügige Regelungen bei Ferien, Überzeit oder Pausen zur Folge; man könnte tatsächlich meinen, das ganze Personal gebäre ständig Kinder, die während der Arbeit gestillt werden müssen. Schon heute würden sich die meisten Arbeitgeber eine Einstellung von Arbeitnehmerinnen im gebärfähigen Alter überlegen. Durch die weit ausgebauten Rechte bei Schwangerschaft und Mutterschaft könnten sich viele die damit zusammenhängenden Ausfälle nicht leisten. Entsprechend würden die weniger gut geschützten Temporärmitarbeiterinnen oder ältere Arbeitnehmerinnen bevorzugt. Ein zusätzlicher Schutz hätte die unerwünschte Folge, dass junge Frauen nur im Notfall fest eingestellt würden. Die Grenze der Zumutbarkeit sei erreicht.

Ich finde auch, dass eine Grenze der Zumutbarkeit erreicht ist, aber eine andere. Was geht hier vor? Den Frauen wird selbstverständlich zugemutet, dass sie die Vereinbarkeit von Familie und Beruf bewältigen, dass sie mutig in die anspruchsvolle Mehrfachrolle von Berufsfrau, Hausfrau und Mutter steigen. Wenn sie für jedes Kind, das sie geboren haben und das immerhin zum Erhalt der Gesellschaft und Wirtschaft beiträgt, ein paar Monate lang bezahlte Stillzeiten einziehen, dann soll das für die Arbeitgeber nicht verkraftbar sein?

Ich verstehe die Skepsis vonseiten der Arbeitgeber nicht. Es geht hier um Verhältnismässigkeit. Selbstverständlich gibt es Einrichtungen wie die Langzeitpflege und die Spitäler, wo sehr viele junge Mitarbeiterinnen die grosse Mehrheit bilden. Diese Einrichtungen sind verständlicherweise nicht begeistert von zusätzlichen Regelungen. Doch die Schweiz hat [PAGE 1772] sich lange genug schwergetan mit dem Mutterschutz. Die Ratifikation des Übereinkommens bedeutet nicht, die Schleusen für inakzeptable finanzielle Verpflichtungen und vermehrte Kontrollen zu öffnen, sondern die Änderungen sind verhältnismässig. Wir können nicht einerseits den Eintritt und Verbleib der Mütter in der Arbeitswelt wünschen und andererseits die heikelste Phase und kräftezehrendste Zeit des Übergangs von der Mutterschaft zurück in die Erwerbsarbeit nicht fördern.

Die Ratifikation ist ein kleines Zeichen für eine familienfreundliche Schweiz. Sie wäre auch ein positives Signal ans Ausland, wo wir in Sachen Familienfreundlichkeit noch Optimierungspotenzial haben, wie man das heute ausdrückt.