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Baumann Stephanie · Nationalrat · 2001-12-13

Baumann Stephanie · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2001-12-13

Wortprotokoll

Der Antrag der Minderheit II zu Artikel 42ter fügt eine Ergänzung zum ersten Satz im Antrag der Kommissionsmehrheit ein und präzisiert, was unter den "persönlichen Assistenzbedarf" fällt.

Aus der bisherigen Hilflosenentschädigung kennen wir bereits die Bereiche, die unter dem Begriff "Selbstsorge" zusammengefasst werden können: Es geht um allgemeine Lebensverrichtungen wie Ankleiden, Auskleiden, Essen und Körperpflege. Es gibt aber noch weitere Bereiche, in welchen eine behinderte Person Hilfe benötigt, wenn sie daheim und nicht im Heim leben möchte. Dazu gehört z. B. die Haushaltführung, auch das Einkaufen wäre eine solche Tätigkeit, der Kontakt zur Aussenwelt, die sozialen Kontakte, eben das Teilhaben an der Gesellschaft.

Wir haben bisher in der ganzen Diskussion über die Assistenzentschädigung immer wieder davon gesprochen, dass es eben um mehr geht als nur um Körperpflege, wenn wir den Behinderten eine tatsächliche Wahlfreiheit zwischen Heim und selbstständigem Wohnen und Leben ermöglichen und verschiedene Arten von Behinderungen einbeziehen wollen. Deshalb haben wir - sowohl der Bundesrat wie auch die Kommission - in Artikel 42 Absatz 2 den Begriff "lebenspraktische Begleitung" eingeführt, den Frau Egerszegi jetzt wieder streichen will.

Im Antrag der Minderheit wird nun aber etwas präziser formuliert, was unter dem Assistenzbedarf verstanden werden kann. Es handelt sich tatsächlich nur um eine Ergänzung im ersten Satz der Kommissionsformulierung. Der Rest des Artikels, und überhaupt der Rest des ganzen Konzeptes der Kommissionsmehrheit, bleibt unverändert.

Deshalb können Sie auch beim Fragezeichen, das auf der von der Verwaltung erhaltenen Zusammenstellung in der Kolonne des Antrages aufgeführt ist, einfach "wie Kommissionsmehrheit" einsetzen.

Ich bitte Sie, dieser Präzisierung des ersten Satzes von Artikel 42ter gemäss Minderheit II zuzustimmen.