Widrig Hans Werner · Nationalrat · 2001-12-13
Widrig Hans Werner · Nationalrat · St. Gallen · Christlichdemokratische Fraktion · 2001-12-13
Wortprotokoll
Mit der Möglichkeit, eigene medizinische Abklärungen zu treffen - und der Antrag Hassler zielt in diese Richtung -, würde den IV-Stellen ein Instrument zur Beschleunigung der Verfahren zur Verfügung gestellt. Hier besteht nach meiner Meinung ein Sparpotenzial. Von der Einführung der Untersuchungskompetenz der IV-Ärzte verspreche ich mir mehr als von der Schaffung dieser neuen regionalen ärztlichen Dienste, denn Letztere dienen als zusätzliche Verwaltungsebenen; das kam auch in der Vernehmlassung zum Ausdruck. Zudem müssen sie erst noch aufgebaut werden, ohne dass die Vorteile beziffert werden können. Die Untersuchungskompetenz kann dagegen kurzfristig wirksam werden. So bleibt einerseits wertvolle interdisziplinäre Zusammenarbeit zwischen den IV-Stellen erhalten, und andererseits werden den IV-Ärzten die gleichen Instrumente in die Hand gelegt, welche die Ärzte in der Unfallversicherung haben. Auch die Vertrauensärzte in der Krankenversicherung dürfen die Versicherten persönlich untersuchen; das ist in Artikel 57 des Krankenversicherungsgesetzes geregelt. Nach dem Gespräch mit Herrn Otto Piller, Direktor des BSV - er ist nicht mehr hier, aber Frau Beatrice Breitenmoser, Vizedirektorin des BSV, ist noch anwesend -, habe ich noch in der Vernehmlassung nachgeschaut, und ich kann Ihnen sagen, in unserer Vernehmlassung vom September 2000 hat man sich gegenüber diesen regionalen ärztlichen Diensten ablehnend ausgesprochen - ganz klar aus den erwähnten Gründen.
Um hier richtig aufzugleisen - der Ständerat wird dann das Ganze allenfalls nochmals verfeinern -, bitte ich Sie deshalb namens der Mehrheit der CVP-Fraktion, hier dem Antrag der Minderheit Hassler zuzustimmen.