Gross Jost · Nationalrat · 2001-12-13
Gross Jost · Nationalrat · Thurgau · Sozialdemokratische Fraktion · 2001-12-13
Wortprotokoll
Herr Gutzwiller, Herr Rossini und Herr Stahl haben bereits wesentliche Gründe vorgetragen, warum Ihnen die deutliche Mehrheit der Kommission eine Kompromissfassung zum Entwurf des Bundesrates beantragt.
Die Mehrheit ist überzeugt, dass die regionalen ärztlichen Dienste ein Instrument für eine einheitlichere Berentungspraxis angesichts der grossen interkantonalen Unterschiede und damit auch ein Instrument zur Kostensenkung sein können.
Deshalb kann man hier die Mehrkosten, die beim Modell der Mehrheit 20 Millionen Franken betragen dürften, nicht dagegen anführen, weil diese Kostenlenkung mittel- und langfristig dazu führen soll, die Ausgaben durch eine insgesamt einheitlichere Praxis zu kanalisieren und auch zu mindern.
In Absatz 2 haben wir wesentliche neue Elemente im Sinne und im Interesse des Betroffenen eingebaut. Wir haben die interdisziplinäre Begutachtung, aber kein Weisungsrecht des ärztlichen Dienstes im Einzelfall vorgesehen. Die ärztlichen Dienste sollen also unabhängig arbeiten. Wir haben vor allem dafür gesorgt, dass die bereits bestehenden Kooperationsmodelle der Kantone, die sehr gut funktionieren - davon haben wir uns überzeugt -, nicht beeinträchtigt werden. Wo also Kantone bereits auf freiwilliger Basis zusammenarbeiten, ist es wichtig, dass sie im Rahmen der Mindestanforderungen des Bundes arbeiten und eine entsprechende Bewilligung des Bundesamtes haben. Wenn dies aber schon der Fall ist, besteht keinerlei Anlass, das Ganze infrage zu stellen. Auch die grossen Kantone sollen nicht zur Schaffung interkantonaler regionaler ärztlicher Dienste gezwungen werden. Ich glaube, damit wird das Prinzip der Subsidiarität optimal verwirklicht. Wir wollen dort koordinieren und zusammenfassen, wo es nötig ist, nicht dort, wo die Kantone schon auf freiwilliger Basis nach einheitlichen Kriterien arbeiten.
Ich bitte Sie in diesem Sinne, die Mehrheit zu unterstützen.