Lexipedia

Vischer Daniel · Nationalrat · 2012-09-25

Vischer Daniel · Nationalrat · Zürich · Grüne Fraktion · 2012-09-25

Wortprotokoll

Ehrlich gesagt halte ich die Formulierung in Artikel 301 Absatz 1bis nicht für eine Schlüsselfrage, weil nämlich nicht ganz klar ist, wo eigentlich die Differenzen zwischen Mehrheits- und Minderheitsfassung genau liegen. Wieso soll das Beispiel von Frau Kiener Nellen mit der Kindertagesstätte und der Berufstätigkeit nicht von erheblicher Tragweite sein? Lassen wir das offen. Ein Gericht könnte das durchaus so normieren, zu einer solchen Schlussfolgerung gelangen. In der Auslegung dieser Bestimmung sind diese beiden Formulierungen in der Praxis viel näher beieinander, als jetzt der Anschein erweckt wird.

Ich ersuche Sie, der Mehrheit zuzustimmen, weil ihr Antrag dem Gesamtkonzept entspricht. Für mich ist es aber kein Unglück, wenn die Minderheit hier obsiegt, weil sich in der Gesamtausrichtung nicht wahnsinnig viel ändern wird. Wenn der Ständerat eine noch bessere Formulierung hat als die Mehrheit, Chapeau! Dann haben wir einen wirklich gangbaren Weg, um für das gemeinsame Sorgerecht in der Alltagspraxis griffige Formulierungen zu finden. Machen Sie aus dieser Bestimmung bitte keine Grundsatzfrage.

Ich ersuche Sie in diesem Sinne, auch sonst der Mehrheit zu folgen. Ich glaube, es hat jetzt keinen Sinn mehr, abermals die Grundlinien des Gesetzes infrage zu stellen. Selbst wenn jetzt hier die Minderheit Erfolg hätte, wäre es falsch, das nun nochmals gewissermassen als Einfallssignal, als Zeichen für eine gegenteilige Optik zu sehen. Nehmen wir das Gesetz gelassener. Ich glaube, der Alltag wird entscheiden. Gesetze normieren den Alltag in grundsätzlicher Hinsicht. Aber es ist ja niemand so blöd und meint, ein Gesetz könne tagtägliches Zusammenleben zwischen Leuten, die nicht zusammen sind, bezüglich der Kinder wirklich im Einzelfall regeln. Ein Gesetz muss im Konfliktfall tauglich sein, wie das, denke ich, die Konzeption der Mehrheit ist.