Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2012-09-26
Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2012-09-26
Wortprotokoll
Die Minderheit Ihrer Kommission beantragt, dass die Revision des ZGB über die elterliche Sorge zusammen mit derjenigen über das Unterhaltsrecht in Kraft tritt. Ich muss Ihnen sagen, ich habe ein gewisses Verständnis für diesen Minderheitsantrag. Es war ja ursprünglich auch einmal die Idee des Bundesrates, dass man die elterliche Sorge und die Unterhaltsrechtsfragen gemeinsam angeht, weil hier eben auch Dinge zusammenkommen, von denen auf der einen Seite zum Teil mehr die Mütter betroffen sind, auf der anderen Seite zum Teil mehr die Väter. Gleichzeitig wissen wir, dass elterliche Sorge und Unterhalt - finanzielle Fragen - beides Bestandteile der gemeinsamen elterlichen Verantwortung sind. Ich habe auch ein gewisses Verständnis für die Äusserungen von Frau Nationalrätin Leutenegger Oberholzer. Es ist schon so: Wenn man ständig Revisionen des ZGB vornimmt, dann besteht eine Gefahr, dass man punktuell legiferiert und das Gesamte dann unter Umständen nicht immer im Auge behalten kann. Dafür sind wir zwar besorgt, und wir sorgen dafür, dass dem nicht so ist. Trotzdem muss ich sagen: Wir hätten manchmal sicher auch gerne eine grössere Revision, um die Sache eben auch ein wenig umfassender anzuschauen.
Nun ist es aber einfach so, dass Ihre Kommission für Rechtsfragen eine Motion formuliert hat. Diese wurde vom Bundesrat zur Annahme beantragt und dann von beiden Räten angenommen; sie hat eben ein anderes Vorgehen vorgesehen, nämlich dass man jetzt zuerst diese elterliche Sorge regelt und dass man in einer zweiten Phase dann das Unterhaltsrecht anpackt. Wie gesagt, nachdem diese Motion von beiden Räten angenommen worden ist, ist der Bundesrat auch daran gebunden. Die Motion besagt aber immerhin, dass es für die gemeinsame elterliche Verantwortung beides braucht, die elterliche Sorge und das Unterhaltsrecht. Immerhin, auch diesem Aspekt haben beide Räte zugestimmt, und das entspricht auch der Meinung des Bundesrates.
Ich kann Ihnen so viel sagen: Die Revision des Unterhaltsrechts ist in der Zwischenzeit in die Wege geleitet worden. Wir haben im April dieses Jahres einen runden Tisch veranstaltet, mit möglichst vielen Organisationen, die in diesem Bereich tätig und auch engagiert sind. Die ersten Ideen, die wir dort geäussert haben, haben auch eine positive Aufnahme gefunden. Dann haben wir am 4. Juli dieses Jahres die Vernehmlassung über den Vorentwurf eröffnet. Die Vernehmlassung dauert jetzt noch bis zum 7. November. Wir werden nachher die Resultate der Vernehmlassung auswerten. Wir werden alles daransetzen, das kann ich Ihnen wirklich sagen, dass wir schnell vorankommen. Ich muss Ihnen gleichzeitig aber auch sagen: Es ist eine sehr komplexe Angelegenheit. Das ist wie ein Mobile, da kann man nicht nur an einem Ende ansetzen, sondern man muss dann immer die gesamten Auswirkungen im Auge behalten.
Noch einmal: Sie wissen, dass der Bundesrat davon überzeugt ist, dass der Unterhalt genauso wie die elterliche Sorge ein wichtiger Aspekt der elterlichen Verantwortung ist. Deshalb ist es naheliegend, dass diese beiden Aspekte nahe beieinander sein sollen. Ich erwarte, dass all jene, die heute mit der elterlichen Sorge einen Teil der gemeinsamen elterlichen Verantwortung regeln, auch beim Unterhaltsrecht Hand dazu bieten, rasch eine gute Lösung zu finden.
In diesem Sinne und mit diesen Vorbehalten muss ich Sie bitten, den Antrag der Minderheit abzulehnen.