Vischer Daniel · Nationalrat · 2012-09-26
Vischer Daniel · Nationalrat · Zürich · Grüne Fraktion · 2012-09-26
Wortprotokoll
Die Diskussion über die passive Sterbehilfe beschlägt grundsätzliche gesellschaftliche und ethische Fragen. Hier ist der Begriff der Ethik tatsächlich am Platz. Die Kommission hat, um sich überhaupt einen Standpunkt bilden zu können, interessante Hearings durchgeführt. Im Grunde gibt es zwei Grundpositionen, die auseinanderklaffen.
Es gibt die Grundposition, die von einem Teil der katholischen Kirche vertreten wird. In der Kommission war sie repräsentiert durch Abt Martin Werlen. Sie lehnt Selbstmord grundsätzlich ab, sie beruft sich eigentlich auf den grossen Weltphilosophen Augustinus, auf dessen Gnadenlehre. Sie geht davon aus, der Mensch sei ein in den Tod geworfenes und auf der Gnade Gottes beruhendes Subjekt. Die Verfügung über den Tod entziehe sich ihm. Ich respektiere diese Haltung. Sie kann in dieser Gesellschaft zum Tragen kommen, weil sie eben auf Selbstbestimmung abstellen muss.
Die Gegenposition sagt, massgebend sei die Selbstbestimmung des Menschen, es sei ein autonom zu fällender Entscheid, auf welche Weise der Mensch sein Leben beenden will.
Das Strafgesetzbuch folgt im Grundsatz der zweiten Konzeption, überlässt es aber dem Einzelnen zu entscheiden. Das heisst, es legalisiert den Selbstmord, und das ist ein wesentlicher Aspekt der Ausgestaltung unserer Gesellschaft. Das Strafgesetzbuch gestattet auch in einem gewissen Umfang die passive Sterbehilfe, pönalisiert aber deren wirtschaftliche Ausnützung und verlangt Zurechnungsfähigkeit beim Entscheid der Sterbewilligen.
Im Zusammenhang mit den genannten Sterbehilfeorganisationen, vor allem einer, kam es im Verlauf der letzten Jahre zu einer grossen Diskussion, die vor allem im Kanton Zürich eine Rolle spielte. Es wurde nicht zuletzt von der Staatsanwaltschaft moniert, es bestehe Handlungsbedarf. Es war [PAGE 1671] aber nie ganz klar, worin dieser bestehen sollte. Ich gehe davon aus, dass der damalige Bundesrat Blocher in seinem Bericht zu Recht darauf hingewiesen hat, dass auf Bundesebene gesetzgeberisch kein Handlungsbedarf besteht. In der Zwischenphase war das dann umstritten - deshalb ja auch die Hearings in der Kommission. Derweil nimmt nun Frau Bundesrätin Sommaruga eigentlich die gleiche Position ein, wenn ich das richtig verstehe - vielleicht aus anderen gesellschaftspolitischen Überlegungen. Sie sagt, es bestehe gesetzgeberisch tatsächlich auch heute noch kein Grund zu legiferieren.
Wir haben das Strafgesetzbuch, wir haben Richtlinien von medizinischer Seite, wir haben Standesregeln, und wir haben die Verpflichtung der Stiftungsaufsicht. Ich denke, es ist nicht ersichtlich, welcher weiter gehende Handlungsbedarf besteht. Wir müssen es immer im Raum stehenlassen, dass es legitimerweise verschiedene persönliche Ansichten bezüglich der passiven Sterbehilfe geben muss. Die Grenzen sind im Strafgesetzbuch normiert. Sie dürfen nicht überschritten werden. Wir müssen aber nicht eine unnötige Gesetzgebung in Kraft setzen, die etwas normieren will, das gar nicht normiert werden muss.
Es gibt aber in diesem Land - dies zum Schluss - ein ganz grosses Problem. Wir haben ein vorzügliches Gesundheitswesen, aber in der Palliativmedizin ist die Schweiz rückschrittlich; das sagen mir mindestens Ärzte. Ein Teil des Grundes, warum immer mehr Menschen Sterbehilfe in Anspruch nehmen, ist die Tatsache, dass es in diesem Land keine genügende Palliativmedizin gibt. Wenn Handlungsbedarf besteht, dann bei der Palliativmedizin.
In diesem Sinne ersuche ich Sie, der Kommission zu folgen.