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Leutenegger Oberholzer Susanne · Nationalrat · 2012-09-26

Leutenegger Oberholzer Susanne · Nationalrat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion · 2012-09-26

Wortprotokoll

Ich kann nahtlos an meinen Vorredner, Kollege Vischer, anschliessen. Wir haben in der Schweiz ungefähr 300 assistierte Suizide, wenn man nur die Menschen zählt, die in der Schweiz wohnhaft sind. Etwa 400 sind es, wenn auch die Personen dazugezählt werden, die ihren Wohnsitz im Ausland haben. In der grossen Mehrheit der Fälle sind es Menschen, die älter sind als 55 Jahre, es sind mehr Frauen als Männer, und es sind in der Mehrzahl Menschen mit schweren körperlichen Krankheiten.

Die Schweizer Bevölkerung hat, das zeigen alle Umfragen, eine sehr liberale Einstellung zu den assistierten Suiziden. Ich glaube, es wird in der Schweiz als ganz wichtig gewertet, dass wir in den letzten Monaten des Lebens selber bestimmen können, was mit unserem Leben geschieht. Das macht es auch sehr schwierig, überhaupt von Regulierungen zu sprechen. Es sind ethische Fragen, die im Vordergrund stehen.

Mit Regulierungen kann der Gesetzgeber keine grosse Hilfe leisten. Wir haben zudem bereits gesetzliche Regelungen im Bereich des assistierten Suizids. Zum einen ist es Artikel 115 des Strafgesetzbuches, der festlegt, wann Suizidhilfe strafbar ist, nämlich dann, wenn sie aus selbstsüchtigen Motiven erfolgt. Sonst ist sie nicht strafbar. Wir haben das Betäubungsmittelgesetz, wir haben das Heilmittelgesetz, und wir haben auch kantonale Aufsichtsgesetze und Gesundheitsgesetze.

Mit dem Aufkommen der Sterbehilfeorganisationen kam dann immer wieder in Wellen die Forderung nach Regulierung. Es ist interessant: Wenn dann vertieft abgeklärt wird, was reguliert werden soll - das hat auch die Vernehmlassung des Bundesrates gezeigt -, dann ist zwar die Mehrheit für eine Regulierung, aber es ist niemandem klar, was eigentlich reguliert werden soll.

Es ist ja auch interessant - ich habe jetzt Frau Glanzmann zugehört, was ihr Regulierungsvorschlag ist. Demgemäss ist es eine Aufsicht über die Sterbehilfeorganisationen, und eine solche Aufsicht kann ja fast nicht mehr sein als gleichsam so ein staatliches Gütesiegel. Das wäre dann der staatlich geprüfte Sterbehilfebegleiter. Das will ich nicht. Das ist ethisch auch nicht vertretbar. Ich glaube auch nicht, Frau Glanzmann, dass es das ist, was Sie wollen. Wir müssen vielleicht einfach zur Kenntnis nehmen, dass es Bereiche gibt, die wir nicht regulieren können und auch nicht regulieren wollen.

Aber es gibt einen Handlungsbedarf, einen grossen; es wurde bereits verschiedentlich darauf hingewiesen. Wir haben ja immer noch ganz grosse Lücken in der Palliativmedizin. Der Bund anerkennt erst seit kurzer Zeit, dass hier ein Handlungsbedarf besteht, und zwar nicht unbedingt regulatorischer Art, sondern in Bezug auf das öffentliche Angebot an palliativmedizinischen Einrichtungen. Gefordert ist nicht nur der Bund, sondern vor allem auch die Kantone.

Es gibt einen weiteren Handlungsbedarf, das ist die Suizidprävention, sowohl bei den jungen Leuten als aber auch bei den älteren Menschen. Ich erinnere daran, dass Frau Bea Heim dies auch mit entsprechenden Vorstössen gefordert hat.

Ich ersuche Sie deshalb, alle Vorstösse zur Reglementierung des assistierten Suizids abzulehnen, einschliesslich der Standesinitiative aus meinem eigenen Kanton.

Ich habe das Protokoll der Sitzung der ständerätlichen Kommission nachgelesen, in der unser Justizdirektor war. Wenn man das genau liest, kommt man zum gleichen Schluss, nämlich dass hier gar nicht reguliert werden kann. Ich danke Frau Bundesrätin Sommaruga für den sehr ausgewogenen Bericht, der auch die ethischen Fragen glänzend darlegt und klarmacht, warum wir hier nicht regulieren sollen und können.