Glättli Balthasar · Nationalrat · 2012-09-17
Glättli Balthasar · Nationalrat · Zürich · Grüne Fraktion · 2012-09-17
Wortprotokoll
L'article 112b en question, c'est proprement dit une loi des pleins pouvoirs! Ceci dit, si vous votez maintenant sur la question, vous votez non seulement sur celle de savoir si les droits des demandeurs d'asile sont en danger, notamment en ce qui concerne la garantie de l'accès au juge, comme cela est défini à l'article 29a de la Constitution fédérale, mais vous votez aussi sur l'équilibre, sur les compétences, sur les rôles distincts de l'exécutif et du législatif. Ce n'est pas sans raison qu'on a parlé au Conseil des Etats d'une "monstruosité juridique".
Hier geht es nicht nur um die Rechte der Betroffenen. Ich bin zwar ganz entschieden der Meinung, dass es nicht möglich ist, mit einer besseren rechtlichen Unterstützung eine kürzere Verfahrensfrist zu kompensieren. Aber das können wir in aller Ruhe im Rahmen der Vorlage 2 diskutieren. Was nicht angeht, aus meiner Sicht, ist, hier ein Ermächtigungsgesetz durchzusetzen, noch dazu dringlich. Warum sollte das nötig sein? Man hört immer wieder: diese riesigen Zahlen. Ich habe in der Statistik nachgeschaut: Im August hatten wir genau 599 tunesische Asylbewerber im Verfahren. Wir hatten 134 neue Gesuche und 205 Erledigungen. Das heisst, der Bestand sinkt, und das kontinuierlich. Wenn Sie eine Notstandsgesetzgebung machen wollen, dann muss aber auch ein Notstand herrschen.
Es kann nicht angehen, dass wir auf unsere Verantwortung verzichten, hierin eine Lösung für die Zukunft festzuschreiben. Es kann nicht angehen, dass wir der Verwaltung und der Regierung, auch wenn sie dies selbst wünschen, Rechte geben, die wir eigentlich selber wahrnehmen müssen. Denn mit diesen Rechten sind auch Pflichten verbunden, und diese müssen wir als Gesetzgeber - und nicht die Exekutive - wahrnehmen.
Nun heisst es, man dürfe doch Versuchen nicht im Wege stehen. Ja nun, wir haben ja solche Versuche, wir lesen es quasi Monat für Monat in der Zeitung, was neu geändert wird. Und es ist auch korrekt, dass die Seite der Selbstorganisation der Verwaltung, das BFM, allenfalls in freiwilliger Koordination mit dem Bundesverwaltungsgericht, vorwärtsmacht. Ja, das ist Ihre ursächliche und ureigene Aufgabe, im BFM, als Bundesrätin oder als Gesamtbundesrat. Nicht Ihre Aufgabe ist es, uns quasi ad libitum um Pleinpouvoir zu bitten, uns darum zu bitten, dass das Gesetz, in welchem Falle auch immer, dann halt nicht mehr unbedingt gelten sollte und Sie selbst dort auch noch Versuche machen könnten, wo ich meine, dass auch das Ziel nicht mehr wirklich erreicht wird. Wir reden davon, dass die Rekursfrist von 30 auf 10 Tage verkürzt werden soll. Wenn es dann am Schluss der ganzen Übung diese vielversprochene Beschleunigung der Verfahren ist, dass man ein Verfahren, von dem Sie immer sagen, wie viele Hunderte Tage es zu lange dauere, dann am Schluss um 20 Tage gekürzt hat, dann muss ich Ihnen sagen: Das ist nicht die Beschleunigung, von der jetzt von links bis rechts immer wieder gesprochen wird. [PAGE 1432]
Wie die Rechtsgleichheit bei diesen Tests gewährleistet werden könnte, hat mir die Bundesrätin auch nicht klarmachen können. Man müsste ja Vergleichsgruppen haben. Jetzt werden die Versuche gemacht, indem man eine ganz bestimmte Kategorie nimmt und diese ganz bestimmt beschleunigt behandelt. Um festzustellen, ob wirklich die Rechtsgleichheit da ist, nämlich ob Personen mit vergleichbarer Geschichte am Schluss des Verfahrens auch das gleiche Resultat haben, müsste man aber Vergleichsgruppen bilden. So, wie im Moment vonseiten des BFM die Versuche gemacht werden, muss ich Ihnen leider sagen, sind es ganz andere Überlegungen, die hinter diesen Versuchen stehen.
In dem Sinne glaube ich, ist es wesentlich, sich auf das zu besinnen, was unsere Verantwortung als Parlamentarier ist. Ich sage Ihnen, wenn Herr Blocher Justizminister wäre, dann hätten Sie von der Linken diesem Ermächtigungsgesetz auch nicht zugestimmt!