Schenker Silvia · Nationalrat · 2012-09-17
Schenker Silvia · Nationalrat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion · 2012-09-17
Wortprotokoll
Man könnte es fast schon als Ironie des Schicksals bezeichnen: Da wurde in einer Morgen-und-Nebel-Aktion in der Staatspolitischen Kommission im Rahmen der Debatte um die Asylgesetzrevision der Antrag gestellt, einen der Artikel für dringlich zu erklären. Der "Eritreer-Artikel", wie er in der Kommission genannt wurde, müsse sofort in Kraft treten, weil es ein grosses Problem gebe. In Tat und Wahrheit handelt es sich nicht um den "Eritreer-Artikel" - einen solchen gibt es nämlich nicht -, sondern um Artikel 3 des Asylgesetzes, um den Flüchtlingsbegriff. In Zukunft soll gemäss Absatz 3 dieses Artikels ein Wehrdienstverweigerer nicht mehr als Flüchtling anerkannt werden. Das Plenum ist trotz dem Widerstand der Kommissionsmehrheit gefolgt und hat mit Artikel 3 Absatz 3 eine neue Vorlage eröffnet, die dann nachher für dringlich erklärt werden soll; Sie kennen die Geschichte. Später wurden noch andere Artikel ebenfalls in diese dringliche Vorlage gepackt, die wir hier beraten. [PAGE 1424]
Die Kommission des Ständerates hat verlangt, dass eine rechtliche Beurteilung der Dringlichkeit vorgenommen werden solle. Das entsprechende Papier liegt nun der Kommission vor. Nun steht aber in diesem Papier schwarz auf weiss, dass sich in Bezug auf Artikel 3 Absatz 3 die Dringlichkeit nicht rechtfertige. Dies wird im Wesentlichen damit begründet, dass mit dem neuen Artikel 3 Absatz 3 die heutige Praxis verdeutlicht wird und sich demzufolge nichts oder wenig ändern wird. Es wurde darum in der Debatte um diesen Artikel immer wieder von Symbolpolitik gesprochen.
Meine Frage nun an Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen: Sollen wir, nein, dürfen wir Symbolpolitik in Dringlichkeitsrecht erlassen? Für mich ist die Antwort sehr klar: Nein, das dürfen wir nicht, und das sollen wir nicht. Wir haben als Parlament die Verpflichtung, unsere Arbeit sorgfältig zu machen. Dringlichkeitsrecht rechtfertigt sich nur dann, wenn zwingende zeitliche und sachliche Gründe dafür sprechen. Diese sind im vorliegenden Fall sicher nicht gegeben.
Ich bitte Sie darum, dem Antrag der Minderheit zuzustimmen und diese Bestimmung aus der dringlichen Vorlage zu streichen.