Glättli Balthasar · Nationalrat · 2012-09-17
Glättli Balthasar · Nationalrat · Zürich · Grüne Fraktion · 2012-09-17
Wortprotokoll
Unser Rat hat Artikel 26b eigentlich einstimmig hinzugefügt. Es war uns allen bewusst, dass das eine problematische Regelung ist, weil man damit in die Autonomie der Kantone und Gemeinden eingreift. Deshalb haben wir für die Benutzung eine kurze Frist von maximal einem Jahr gewählt. Ich glaube auch weiterhin: Wenn man dem Ständerat folgt und auf drei Jahre geht, ist das Risiko, dass aus einem Provisorium ein Providurium wird, eklatant grösser. Ich glaube auch, dass allfällige politische Widerstände gegen solche Unterkünfte - es können ja keine rechtlichen Widerstände sein, die haben wir uns wegbedungen, dennoch wird es politische Widerstände geben - viel grösser sind, wenn man die Frist auf drei Jahre verlängert.
Nun hat der Ständerat ein neues Argument in die Debatte gebracht: Sein Hauptargument war, es müssten ja Investitionen getätigt werden und im Sinne einer vernünftigen Verwendung der Finanzmittel sollte die Frist nicht nur ein Jahr betragen. Deshalb beantrage ich Ihnen mit der Minderheit II als Kompromiss eine Dauer von zwei Jahren. Wenn sich aber der Antrag unserer Minderheit am Schluss nicht durchsetzt und keine Mehrheit findet, wäre ich in der Tendenz eher für eine kürzere als für eine längere Dauer.
Wir wissen es - wir wurden in der Kommission über die Kostenstruktur solcher Unterbringungen informiert -: Die grossen Kosten sind nicht die baulichen Investitionen, umso weniger, als es hier ja heisst, dass "keine erheblichen baulichen Massnahmen" getroffen werden dürfen; sonst ist die [PAGE 1427] Nutzung gar nicht legitim. Das heisst, die Investitionen sind nicht der grosse Kostenblock. Der grosse Kostenblock entsteht durch die Betreuung, also die Personalkosten, und die ändern sich nicht, ob man nun eine Dauer von ein, zwei oder drei Jahren vorsieht. Die Personalkosten sind einfach gemäss Bedarf gegeben.