preparatory:AB 179628
Naef Martin · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2012-09-17
Wortprotokoll
Nachdem wir bei den Beschwerdeverfahren vorhin Verfahrenserschwernisse beschlossen haben, ist es umso widersprüchlicher, wenn wir jetzt die Tür ganz schliessen für eine Weiterbeschäftigung von Leuten - ich muss es auch noch einmal betonen -, denen ungerechtfertigt gekündigt worden ist. Wenn es zu einem Rechtsstreit über eine Kündigung kommt und das Gericht feststellt, dass ungerechtfertigt gekündigt worden ist, ist es nicht immer so, dass eine Weiterbeschäftigung der Person, der ungerechtfertigt gekündigt worden ist, für die betroffene Person, die ganze Arbeitnehmerschaft oder den ganzen Betrieb grundsätzlich nicht mehr zumutbar ist. Es kann auch sein, dass der Personalchef, dass die Geschäftsleitung einen Fehler gemacht haben oder dass sie selbst in der Zwischenzeit ausgewechselt worden sind. Es muss also nicht immer so sein, dass die Weiterbeschäftigung unzumutbar ist.
Es handelt sich um einen Kompromiss. Nochmals: Wir haben die Beschwerdeverfahren erschwert. Deshalb kann es, bei aller Wertschätzung für neue Wiedereingliederungsinstrumente wie Case Management usw. und für Entschädigungen, nicht sein, dass man hier eine Weiterbeschäftigung faktisch verunmöglicht; denn es geht ja um eine Ausnahme, um ältere und langjährige Arbeitnehmende.
Ich möchte Sie also sehr bitten, der Minderheit zu folgen - im Sinne, eine stossende Ungerechtigkeit zu vermeiden; im Sinne von Gerechtigkeit für Leute, die ungerechtfertigt auf die Strasse gestellt worden sind und die in einem Alter oder in Umständen sind, die ihnen eine Weiterbeschäftigung irgendwo anders auf eigene Initiative erschweren.
Ich möchte Sie sehr bitten, der Minderheit zu folgen.