Streiff-Feller Marianne · Nationalrat · 2012-09-17
Streiff-Feller Marianne · Nationalrat · Bern · Fraktion CVP-EVP · 2012-09-17
Wortprotokoll
Namens der CVP/EVP-Fraktion empfehle ich Ihnen Eintreten auf die Vorlage zur Revision des Bundespersonalgesetzes.
Im Grossen und Ganzen liegt hier ein gut austariertes Revisionspaket vor. Das ist alles andere als selbstverständlich. Im Oktober 2009 sagte die damalige GPK, dass die Arbeitsbedingungen relativ gut und die Zielsetzungen des Bundespersonalgesetzes nach wie vor aktuell seien; deshalb bestehe gesetzgeberisch kein Handlungsbedarf. Im April 2011 verhandelte Finanzministerin Eveline Widmer-Schlumpf mit den Sozialpartnern wieder über die Revision des Bundespersonalgesetzes, obwohl ein Jahr zuvor der Bundesrat die umstrittene Revision zugunsten strategischer Überlegungen zurückgestellt hatte. Im August 2011 hiess es: Die Bundesangestellten sollen Anstellungsbedingungen erhalten, die jenen der Privatwirtschaft ähnlicher sind. Trotz des Widerstandes der Personalverbände hat der Bundesrat beschlossen, das Bundespersonalgesetz zu revidieren.
Heute, ein gutes Jahr später, beraten wir nun eine Vorlage, die sich in weiten Teilen dem Obligationenrecht annähert und dennoch der Stellung der Bundesverwaltung als vorbildlicher Arbeitgeberin gerecht wird. Sonntagsspaziergänge waren die Sitzungen offenbar nicht, sondern zäh und schwierig sollen sich zuweilen die Verhandlungen zwischen der Bundesverwaltung und den Sozialpartnern gestaltet haben. Dank dem gegenseitigen Willen jedoch, die Auseinandersetzungen und Differenzen konstruktiv anzugehen und beiderseits Zugeständnisse zu machen, liegt nun ein sozialpartnerschaftlich ausgehandelter Entwurf vor.
Hervorzuheben sind insbesondere die vorgeschlagenen Regelungen zum Kündigungsschutz, zur gelockerten Pflicht der Weiterbeschäftigung, zur erhöhten Flexibilität der Bundesverwaltung in diesen Bereichen, zur Vereinfachung des Beschwerdeverfahrens, zur Beibehaltung der bewährten Massnahmen bei Berufsinvalidität und zum Grundsatz eines Vaterschafts- bzw. Adoptionsurlaubes.
Der Revisionsentwurf in der vorliegenden Form ist hart erkämpft. Beide Seiten mussten Kompromisse eingehen, die für sie schmerzhaft waren. Aus meiner Sicht ist es richtig, den errungenen Konsens zu achten und der Vorlage möglichst ohne grosse Einwände zuzustimmen.
Aus diesem Grund unterstützt die CVP/EVP-Fraktion das Eintreten und wird in der Detailberatung den Anträgen der Mehrheit folgen.