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Naef Martin · Nationalrat · 2012-09-17

Naef Martin · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2012-09-17

Wortprotokoll

Auch hier haben wir es wieder mit einer Verschlechterung der Rechtsposition der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Rahmen der Beschwerdeverfahren zu tun. Es geht um eine Beweislastumkehr im technischen Sinn. Das ist namentlich mit Blick auf eine allfällige Weiterbeschäftigung von zu Unrecht gekündigten Mitarbeitenden [PAGE 1447] eine massive, tatsächliche Erschwerung. Es heisst, dass ein Entzug der aufschiebenden Wirkung eben nicht mehr begründet werden muss. Das ist auch der Grund, weshalb es hier - Sie haben es gehört - nicht zu einer Einigung zwischen den Sozialpartnern gekommen ist.

Es ist nicht einzusehen - und es ist eigentlich nicht zulässig -, weshalb die Verschlechterung der Rechtsposition bzw. die faktische Verunmöglichung einer Weiterbeschäftigung bei unverschuldeter Kündigung mit einer grösseren Flexibilität seitens der Arbeitgeberschaft bei Neueinstellungen begründet wird. Das Gleiche gilt für den administrativen Aufwand, der hier geltend gemacht wird. Denn für den einzelnen zu Unrecht gekündigten Mitarbeitenden entsteht hier ein nicht wiedergutzumachender Nachteil.

Ich bitte Sie darum namens der SP-Fraktion, den Minderheitsantrag Heim zu unterstützen.