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Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · 2012-09-17

Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · Graubünden · 2012-09-17

Wortprotokoll

Das Anliegen, das jetzt von Herrn van Singer aufgebracht wird, wurde bereits mit der Motion Ingold 10.3425, "Label und Arbeitsvergabekriterium für Firmen mit Nischenarbeitsplätzen", vorgebracht und im Zusammenhang mit dieser Motion auch diskutiert. Die berufliche Integration von Erwerbsbehinderten - das haben wir dort schon zur Antwort gegeben - wird mit verschiedenen Projekten gefördert. Dennoch braucht es - wir sind auch dieser Meinung - einen verstärkten Einbezug der Arbeitgeber und die Weiterentwicklung motivierender Anreizsysteme; das ist unbestritten. Der Bundesrat geht diese Sensibilisierung von Arbeitgebern für die Schaffung von verschiedenen Integrationslösungen auch an. Das Bundesamt für Sozialversicherungen erarbeitet in Zusammenarbeit mit Wirtschaftsverbänden, mit Behindertenorganisationen und IV-Stellen ein Label, welches Unternehmungen auszeichnet, die Teilzeitarbeitsplätze bereitstellen, an denen dann auch nicht voll leistungsfähige Mitarbeitende beschäftigt werden.

Der Berücksichtigung leistungsfremder Kriterien sind im öffentlichen Beschaffungswesen enge Grenzen gesetzt. Gemäss dem im internationalen Beschaffungsrecht verankerten Erfordernis dürfen sich die Eignungs- und Zuschlagskriterien nur auf die zu beschaffende Leistung beziehen, und sie dürfen keine leistungsfremden Kriterien beinhalten. Das heisst, dass hier Grenzen gesetzt sind. Die Förderung der beruflichen Integration von Erwerbsbehinderten in einem Unternehmen stellt eben grundsätzlich kein geeignetes Kriterium im Sinne des öffentlichen Beschaffungswesens dar.

Wir sind der Auffassung, dass die Anliegen der Motion nachvollziehbar sind. Es kann aber nicht so sein, dass es Aufgabe des öffentlichen Beschaffungsrechts ist, hier noch mehr vorzukehren. Unsere Auffassung ist vielmehr, dass die Förderung der beruflichen Integration von Menschen mit Behinderungen in Unternehmen mit anderen Mitteln als mit der Revision der Verordnung über das öffentliche Beschaffungswesen zu erfolgen hat; da sind wir daran.

Das ist der Grund, warum wir Ihnen beantragen, die Motion abzulehnen; es sind nicht grundsätzliche Gründe.