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Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · 2012-09-17

Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · Graubünden · 2012-09-17

Wortprotokoll

In unserer Stellungnahme haben wir darauf hingewiesen, dass Menschenrechte nach traditioneller Auffassung einzig Staaten und staatliche Behörden binden, dass nach bundesgerichtlicher Praxis und herrschender Lehre staatliche Organe gestützt auf Artikel 35 Absatz 3 der Bundesverfassung indes dafür sorgen müssen, dass die Grundrechte auch unter Privaten wirksam werden. Wir haben auch darauf hingewiesen, dass sich die Schweiz im Rahmen der Uno und der OECD für eine Verbesserung von Managementpraktiken und für die Entwicklung von Leitlinien zur Verantwortung von Unternehmen in Sachen Menschenrechte engagiert und dass die schweizerische Rechtsordnung die Tätigkeiten der Banken umfassend regelt und die Bankenaufsicht auch die Vertrauenswürdigkeit der Banken umfasst.

Der Bundesrat ist zum Schluss gekommen, dass sich ein gesetzliches Verbot eher negativ auf die positiven Ansätze auswirken würde und unverhältnismässig wäre, weshalb er die Ablehnung der Motion beantragt.

Die Motion wurde am 29. September 2010 eingereicht und am 10. November 2010 beantwortet. Diese Stellungnahme ist natürlich nicht mehr topaktuell. Das liegt aber nicht am Bundesrat, er hat zeitgerecht geantwortet. Wir haben inzwischen die Botschaft zur Genehmigung des Übereinkommens über Streumunition und zu einer Änderung des Kriegsmaterialgesetzes vom 6. Juni 2011 unterbreitet und damit auch den Vorschlag, das Kriegsmaterialgesetz um ein ausdrückliches Verbot der Finanzierung verbotener Waffen und um entsprechende Strafbestimmungen zu ergänzen. Gleichzeitig haben wir die Abschreibung der Motionen Maury Pasquier 08.3321 und Hiltpold 08.3308 beantragt.

Mit Bundesbeschluss vom 16. März 2012 wurde das Übereinkommen über Streumunition vom 30. Mai 2008 genehmigt und der Bundesrat dann auch beauftragt, das Übereinkommen zu ratifizieren. Das Übereinkommen ist im Juli ratifiziert worden, es wird am 1. Januar 2013 in Kraft treten. Gleichzeitig sollen im Kriegsmaterialgesetz ein Verbot der Entwicklung und Produktion von Streumunition sowie ein ausdrückliches Verbot der direkten und indirekten Finanzierung von verbotenem Kriegsmaterial verankert werden. Die Motion hat also keine Grundlage mehr. Mit der Ratifizierung des Übereinkommens über Streumunition durch die Schweiz und mit dieser Änderung des Kriegsmaterialgesetzes ist alles umgesetzt worden. Mehr als das Anliegen der Motion umsetzen können wir nicht.

Darum möchte ich Sie bitten, diese Motion abzulehnen.