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Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · 2012-09-17

Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · Graubünden · 2012-09-17

Wortprotokoll

Gestützt auf eine vom Informatiksteuerungsorgan des Bundes entwickelte Strategie zum Schutz vor Cyberangriffen hat der Bundesrat im Jahre 2003 die Melde- und Analysestelle Informationssicherung Schweiz (Melani) eingesetzt und 2007 nach einer Evaluation in den definitiven Betrieb überführt. Es sind heute - Frau Nationalrätin Glanzmann hat es gesagt - rund hundert Firmen, die Mitglieder des Public Private Partnership von Melani sind. Sie verfügen grösstenteils über eigene technische Kompetenzen und müssen primär selbst den Betrieb ihrer Infrastrukturen gewährleisten. Das ist heute das Modell. Es beruht auf gegenseitigem Vertrauen und ist eine Zusammenarbeit mit einer hohen Abfolge von Informationsaustausch. Das ist eigentlich der Grundpfeiler des Funktionierens von Melani heute.

Wenn man nun dieses Projekt Melani ausdehnen möchte, würde das im Sinne der Motion heissen, dass wir den Kundenkreis potenziell auf ungefähr 300 000 Unternehmen erweitern würden, die zum Teil selbst über relativ eingeschränkte technische Kompetenzen verfügen und auch keine kritischen Infrastrukturen im engeren Sinn betreiben. Es wäre eine sehr starke Ausweitung. Das Modell, das wir heute haben, wäre nicht mehr anwendbar. Man müsste ein neues Modell entwickeln. Die Qualität und Intensität der Zusammenarbeit sowie die Erkenntnisse daraus wären unseres Erachtens auch eingeschränkt.

Wir sind der Auffassung, dass es keinen Sinn macht, eine flächendeckende Ausweitung in diesem Sinne vorzunehmen. Aber es ist so, dass die Bevölkerung und die KMU heute auch von der Analyse und der Lagebeurteilung von Melani profitieren können. Diese Empfehlungen, die Analysen, werden auch allgemeinverständlich kommuniziert, und insofern kann man sicher sagen, dass ein Profit für alle Unternehmen besteht.

Nach der Inkraftsetzung der nationalen Strategie zum Schutz der Schweiz vor Cyberrisiken gilt es, in einem ersten Schritt die Koordination und Umsetzung der beschlossenen Massnahmen bis Ende 2017 voranzutreiben. Diese Massnahmen betreffen die ganze Bundesverwaltung, die Betreiber von kritischen Infrastrukturen sowie in beschränktem Masse dann auch die Allgemeinheit in der Schweiz. Wir haben das Problem in einer pragmatischen Art und Weise angegangen. Nach Auffassung des Bundesrates rechtfertigt es sich nicht, das vollumfänglich oder in aller Breite weiterzuführen und auf ein neues Modell umzustellen.