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Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2012-06-14

Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2012-06-14

Wortprotokoll

Es geht hier jetzt um die Wiedererwägungs- und die Mehrfachgesuche.

Ich möchte Ihnen kurz in Erinnerung rufen, worum es bei einem Wiedererwägungsgesuch eigentlich geht. Es geht darum, dass im Rahmen eines Asylverfahrens nach dem Abschluss eines Verfahrens neue Beweismittel auftauchen oder sich neue Tatsachen zeigen, die das erste gestellte Gesuch besser begründen. Das kann z. B. bei jemandem, der geltend macht, dass er gefoltert worden ist, ein medizinisches Gutachten sein. Dann wird im Sinne des Worts eine Wiedererwägung vorgenommen.

Ein Mehrfachgesuch reicht man dann ein, wenn ein neuer Asylgrund auftritt, der noch nie geprüft worden ist. Das ist eigentlich dann auch ein neues Asylgesuch.

Ich bin mir bewusst, dass diese Verfahrensrechte heute zum Teil auch benutzt werden, um das Verfahren zu verlängern, um länger in unserem Land zu bleiben. Deshalb hat Ihnen der Bundesrat in den beiden Artikeln 111b und 111c, aber auch in den Artikeln 111d und 112a verschiedene Vorschläge gemacht, um diese Verfahren auch hier zu beschleunigen. So sollen zum Beispiel Wiedererwägungsgesuche nur noch schriftlich und begründet eingereicht werden können. Das dient der Verfahrensbeschleunigung.

Ihre Kommission beantragt Ihnen in Absatz 1 von Artikel 111b, dass die Einreichungsfrist zusätzlich noch von 90 auf 30 Tage verkürzt werden soll. Der Bundesrat kann dieser Verkürzung zustimmen; sie ist aus Sicht des Bundesrates möglich und vertretbar. Der Bundesrat hatte Ihnen 90 Tage vorgeschlagen; der Bundesrat kann aber mit 30 Tagen leben.

Bezüglich der Minderheit I (Brand) zu Absatz 1 möchte ich allerdings in aller Deutlichkeit sagen, dass Sie mit diesem Antrag, der vorsieht, dass ein Wiedererwägungsgesuch erst ein Jahr nach Ablauf der Ausreisefrist wieder möglich sein soll, das Non-Refoulement-Gebot verletzten, gegen grundlegende Menschenrechte verstossen. Warum? Stellen Sie sich vor, ein neues Beweismittel - eine neue Tatsache - taucht auf. Die Person ist an Leib und Leben bedroht, und Sie kann das jetzt dank eines neuen Beweismittels eben auch nachweisen. Man sagt nun: Du kannst dieses Wiedererwägungsgesuch erst in einem Jahr einreichen. Die Person wird zurückgeschickt. Das verstösst - ich sage es noch einmal - gegen das Non-Refoulement-Gebot. Der Bundesrat bittet Sie hier dezidiert, diesen Antrag der Minderheit I abzulehnen. Sie können schon versuchen, in diesem Bereiche Missbräuche zu verhindern, aber ich bitte Sie hier wirklich, das Kind nicht mit dem Bade auszuschütten, sondern Massnahmen zu ergreifen, die sinnvoll sind, die auch notwendig sind, die aber eben nicht gegen grundlegende Rechtsgüter verstossen. Ich muss Ihnen noch einmal in Erinnerung rufen, dass es im Asylbereich um ein hohes Rechtsgut geht; es geht hier um Leib und Leben, und es geht um Freiheit.

Ich komme noch zu Artikel 111b Absatz 4, zur formlosen Ablehnung von Wiedererwägungsgesuchen. Das ist zwar nicht bestritten, aber ich möchte doch kurz darauf eingehen. Wenn nämlich wiederholt gleich begründete oder unbegründete Wiedererwägungsgesuche eingereicht werden, dann sollen diese gemäss Absatz 4 formlos abgeschrieben werden. Diese Regelung ist sinnvoll - da können Sie jetzt auch Missbräuche bekämpfen -, weil es sich da ganz offensichtlich um missbräuchliche Gesuche handelt. Ich darf auch sagen, dass das Bundesamt für Migration seit April 2012, also seit diesem Jahr, diese Praxis für Dublin-Mehrfachgesuche bereits anwendet. Das ist ein weiterer Punkt, den wir eben bereits ergriffen haben, um Missbräuche zu bekämpfen. Mit Absatz 4 soll das jetzt generell für alle Mehrfachgesuche und für alle Wiedererwägungsgesuche gesetzlich geregelt werden.

Ich komme noch zur Minderheit IV (Glättli), die den ganzen Artikel 111b streichen möchte. Ich bitte Sie, den Antrag der Minderheit IV ebenfalls abzulehnen. Ich habe Ihnen gesagt: Wenn Sie dem Bundesrat und der Mehrheit Ihrer Kommission folgen, dann sind diese Verbesserungen und Beschleunigungen bei den Wiedererwägungsgesuchen durchaus vertretbar und auch sinnvoll.

Ich komme jetzt zur Neuregelung bei den Mehrfachgesuchen in Artikel 111c. Auch hier will der Bundesrat die Verfahren beschleunigen. Er hat Ihnen entsprechend auch Vorschläge gemacht. Ich bitte Sie, diese zu übernehmen. In [PAGE 1178] Absatz 2 haben wir ebenfalls die formlose Ablehnung von Mehrfachgesuchen vorgesehen. Ich habe es Ihnen bereits erläutert: Für Dublin-Gesuche machen wir das bereits seit April 2012. Neu soll das jetzt für alle Mehrfachgesuche gesetzlich geregelt werden.

Ich fasse die Empfehlungen des Bundesrates in diesem Block 7 zusammen: Bei Artikel 111b Absatz 1 beantragt Ihnen der Bundesrat Zustimmung zur Mehrheit sowie Ablehnung der Minderheiten I (Brand), III (Schenker Silvia) und IV (Glättli), die den ganzen Artikel 111b streichen möchte. Bei Artikel 111c beantragt Ihnen der Bundesrat die Ablehnung der Minderheit bzw. Zustimmung zur Kommissionsmehrheit.