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Engler Stefan · Ständerat · 2012-09-11

Engler Stefan · Ständerat · Graubünden · Fraktion CVP-EVP · 2012-09-11

Wortprotokoll

Die Vorlage 1, wie sie diesen Saal nach der ersten Beratung durch uns, den Erstrat, verliess, sah wesentlich anders aus, als sie jetzt, nach der Beratung durch den Nationalrat, aussieht. Das hat seine Gründe. Ein Grund liegt darin, dass der Nationalrat nicht auf eine zweite Vorlage warten wollte, mit welcher vor allem eine Beschleunigung der Verfahren erreicht werden sollte. Der Nationalrat hat sich dafür entschieden, das Heft selber in die Hand zu nehmen. Er hat eine Reihe von Bestimmungen in die Vorlage 1 aufgenommen, welche die Verfahren beschleunigen, den Missbrauch bekämpfen, die Attraktivität der Schweiz als Fluchtland senken und die Effizienz im Vollzug erhöhen sollen.

Zusätzlich, und darüber sprechen wir jetzt, will der Nationalrat in der Vorlage 3 eine Reihe von Bestimmungen für dringlich erklären und damit ein allfälliges Referendum erst nachträglich zulassen. Die Beurteilung, ob die verfassungsmässigen Voraussetzungen dafür erfüllt sind, ist unsere Aufgabe. Die Bundesverfassung gibt vor, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen. Sie spricht von Dringlichkeit - gemeint ist, dass die zeitliche und die sachliche Dringlichkeit gegeben sein muss. Das ist weitgehend eine Ermessensfrage und eine Interessenabwägung durch das Parlament. Selber komme ich zum Schluss, dass auf die Vorlage 3, "Dringliche Änderungen des Asylgesetzes", eingetreten werden soll. Sie ermöglicht es uns, in vier Bereichen unverzüglich Massnahmen zu realisieren, die für sich allein betrachtet vielleicht höchstens Mosaiksteine sind, in ihrer Gesamtheit aber den ernsthaften Willen des Parlamentes unterstreichen, das Asylrecht zu reformieren. Insofern ist die Dringlicherklärung auch ein Ausrufezeichen, eine Reaktion auf die Untauglichkeit vorhandener Instrumente und vor allem auf die Ineffizienz im Vollzug.

Ob die Änderungen dringlich sind oder nicht, ist, wie gesagt, eine Ermessensfrage und in einer Interessenabwägung zu beurteilen. In diese Interessenabwägung gehört auch die Berücksichtigung der erwarteten Wirkung: Was verspricht man sich davon? Man kann sich in guten Treuen fragen, ob all die erhofften Wirkungen so schnell eintreten. Es sind auch demokratiepolitische Gesichtspunkte abzuwägen: Inwiefern ist es gerechtfertigt, mit einem dringlichen Bundesbeschluss das Referendum hinauszuschieben? Aber zusätzlich sind in dieser Interessenabwägung, meine ich, auch die gesellschaftlichen Erwartungen mitzuberücksichtigen. Frau Kollegin Diener hat sehr gut aufgezeigt, dass diese Interessenabwägung mindestens in drei von vier Punkten zugunsten des Dringlichkeitsrechts ausgelegt werden kann.

Die nationalrätliche Fassung der Vorlage 1 hat ja bekanntlich hohe Wellen geworfen, die im Verlauf der Sommermonate auch unsere Kommission erreicht haben. So wurden wir von verschiedener Seite daran erinnert, was auf dem Spiel stünde. So sehen die einen die humanitäre Tradition unseres Landes gefährdet, andere mahnten, dass, wer die Missstände und auch den Missbrauch des Asylrechts toleriere und darüber hinwegsehe, einen Beitrag zu einer fremdenfeindlichen Stimmung in unserem Land leiste.

Die Wahrheit liegt, wie meistens, wahrscheinlich in der Mitte. Richtig ist: Der Umgang mit diesen Menschen, die aus anderen Ländern zu uns kommen, ist ein Massstab für die Humanität unserer Gesellschaft. Richtig ist aber auch die Feststellung, dass auch im Bereich von Flucht und Asyl wie in jedem anderen Bereich das Recht und die Rechtsstaatlichkeit gelten. Die staatliche Rechtsordnung hat der Humanität zugunsten schutzsuchender Menschen Raum zu gewähren. So gesehen liegen all jene falsch, die das Asylrecht als Element der Migrationssteuerung betrachten. In der Asylpolitik geht es vielmehr um das staatliche Verhalten gegenüber Menschen, die aus unmittelbar menschenrechtlichen Gründen Hilfe und Zuflucht suchen. Deshalb müssen wir uns bei jeder Bestimmung auch im Klaren sein und im Auge behalten, dass in unserem Bemühen, dem Missbrauch zu wehren, nicht der Kern des Asylrechts ausgehöhlt wird. Wenn wir beim Recht auf Asyl aber klare Grenzen ziehen - ziehen müssen -, sind damit auch vielfältige Erwartungen verbunden: ein faires Verfahren mit Rechtsschutz und ein menschenwürdiger Aufenthalt für die Gesuchstellenden, aber auch die Erwartung des Gastlandes und der Bevölkerung, dass, wer bei uns ein Gesuch um Asyl stellt, sich kooperativ zu verhalten hat, sich an unsere Regeln des Zusammenlebens zu halten hat und abschliessende Entscheide auch akzeptieren muss.

Ich unterstütze bei den meisten Bestimmungen aus dem Nationalrat die Stossrichtung, die folgende Ziele verfolgt: die [PAGE 678] Verfahren wirksam zu beschleunigen, Missbräuche konsequent zu bekämpfen, die Anziehungskraft der Schweiz als Fluchtland zu schwächen und vor allem auch Wegweisungen effizient zu vollziehen, und das in allen Kantonen.

Mittelfristig und im Rahmen der nächsten Revision wird man sich ohne Weiteres, vor allem wenn man sich mit der Strategie der Verfahrenskonzentration und den Verfahren der kurzen Wege befasst, auch über die Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen unterhalten und diese überdenken müssen. Im Zentrum dieser künftigen Regelungen stehen ja bekanntlich Verfahrenszentren mit einer optimalen Organisation zur Verfahrensabwicklung. Ein solches Konzept wird für die Standortkantone mit neuen Aufgaben verbunden sein. Es wird dann auch darum gehen, diesen Kantonen Kompensations- und Anreizmodelle anzubieten, damit solche Verfahrenszentren überhaupt irgendwo in unserem Land zu stehen kommen.

Ich glaube, die Situation, in welcher wir heute sind, mit viel Unmut und Missmut in der Bevölkerung, hat vor allem auch damit zu tun, dass insbesondere der Vollzug - hier spreche ich selbstkritisch auch die Kantone an - sehr unterschiedlich gehandhabt wird. Da darf man sich nicht wundern, wenn die Glaubwürdigkeit im Vollzug auf der Strecke bleibt. Ich möchte auch einmal eine Lanze für das Bundesamt für Migration brechen, welches in dieser ganz schwierigen Situation versucht, sein Bestes zu geben. Die Wankelmütigkeit der Kantone und der so unterschiedlich gehandhabte Vollzug in den Kantonen stellen ein wirkliches Problem dar, weil das von den Gesuchstellenden auch ausgenützt wird. Wenn man in einem Kanton einem Gesuchstellenden, welcher einen Wegweisungsentscheid erhalten hat, statt der Nothilfe weiterhin Sozialhilfe ausrichtet, wird man kaum den notwendigen Anreiz dafür setzen, dass solche Leute dann aus unserem Land ausreisen.

Ich schliesse mit vier Schlussfolgerungen - die Vorlagen 1 und 3 gehören dabei zusammen -:

1. Sämtliche Beschleunigungsmassnahmen, die wir beschliessen können und die vom Nationalrat vor allem in die Vorlage 1 eingebracht wurden, auch die Behandlungsstrategien für das Bundesamt für Migration und das Bundesverwaltungsgericht, tragen dazu bei, dass schnelle Entscheide die Perspektiven klären. Das ist letztlich auch im Interesse der Gesuchstellenden: rasch zu erfahren, wie in unserem Land mit ihnen umgegangen wird, welche Chancen sie in unserem Land haben, Asyl zu erhalten.

2. Wer mit der falschen Vorstellung zu uns kommt, bei uns wirtschaftlich Fuss fassen zu können, dem tut man nichts Gutes, wenn man ihn lange im Glauben bzw. im Ungewissen lässt, ob sich dieser Traum bei uns verwirklichen lasse.

3. Wer unsere Einrichtungen missbraucht und sich nicht wie ein Gast verhält, indem er sich nicht an unsere Regeln halten will oder sogar straffällig wird, darf keine schonende Behandlung erwarten.

4. Wenn einmal ein Entscheid gefällt worden ist, ist eine effiziente und konsequente Wegweisungspraxis nicht nur zu verlangen, sondern auch durchzusetzen.

Ich bitte Sie auch, dem Nichteintretensantrag bezüglich der Vorlage 3 nicht stattzugeben.

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