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Engler Stefan · Ständerat · 2012-09-12

Engler Stefan · Ständerat · Graubünden · Fraktion CVP-EVP · 2012-09-12

Wortprotokoll

Frau Bundesrätin Sommaruga hat die Thematik der ausländerrechtlichen Administrativhaft soeben angesprochen und festgestellt, dass es heute im Land an Haftplätzen fehlt. Ich habe gestern darauf hingewiesen: Wenn wir mit dem Vollzug des Asylrechts und insbesondere mit dem Wegweisungsvollzug Ernst machen wollen, braucht es nicht nur die entsprechende Bereitschaft aller Kantone, sondern es braucht auch hinreichend Haftplätze, damit sich das realisieren lässt.

Im Bericht über Beschleunigungsmassnahmen im Asylbereich des EJPD von 2011 wird der Ausschaffungshaft ein spezielles Kapitel gewidmet. Man kann dort lesen, dass heute rund 476 Haftplätze vorhanden sind. In diesem Bericht heisst es ausserdem, es falle auf, dass die Kantone in der Westschweiz nur über eine geringe Anzahl Haftplätze verfügten. Sieht man etwas genauer hin, stellt man fest, dass der Kanton Graubünden mit einer Zuweisungsquote von 2,8 Prozent über 22 Haftplätze verfügt, dass aber die Kantone Genf, Jura und Neuenburg zusammen mit einer Zuweisungsquote von 9 Prozent - also dreimal höher - auch nur 20 Haftplätze zur Verfügung haben. Man sieht somit sehr schnell, dass in unserem Land ganz unterschiedliche Voraussetzungen für den Wegweisungsvollzug bestehen.

Nun hat das Bundesamt für Migration im Frühling letzten Jahres bei den Kantonen eine Umfrage durchgeführt. Diese Umfrage hat ergeben, dass dort letztes Jahr 250 bis 300 Haftplätze fehlten. Man kann, wenn man auch noch die Zunahme der Asylgesuche in den Jahren 2011 und 2012 mitberücksichtigt, davon ausgehen, dass in der Schweiz inzwischen 400 bis 500 Haftplätze fehlen. Ich bin überzeugt, dass die Glaubwürdigkeit der Asylpolitik letztendlich entscheidend davon abhängt, wie konsequent der Vollzug realisiert wird. Wenn man das Asylrecht konsequent vollziehen will, braucht es Institutionen und Möglichkeiten, um weggewiesene Asylsuchende auch tatsächlich ausschaffen zu können.

Ich entnehme dem erwähnten Beschleunigungsbericht eine weitere interessante Zahl: Bei der Anordnung der Ausschaffungshaft betrage die Rückführungsquote 86 Prozent. Wenn es also gelingt, die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass die Auszuschaffenden in administrative Ausschaffungshaft genommen werden können, heisst das, dass eine hohe Rückführungsquote möglich ist. Das wiederum besagt, dass es wichtig ist, über hinreichend Haftplätze zu verfügen.

Bei Artikel 82 geht es aber nicht um den Grundsatz, ob Haftplätze wichtig sind oder nicht, sondern um die Frage, wer diese finanzieren soll. Da nehme ich einen unterlegenen Antrag aus dem Nationalrat wieder auf und bringe ihn hier in den Rat. Der Antrag verlangt, dass der Spielraum für den Bund für die Finanzierung dieser Haftplätze geöffnet wird, dass sich also der Bund nicht nur bis zu 35 Prozent an der Realisierung von Haftplätzen beteiligen kann, sondern dass wir für den Bund den Spielraum schaffen, diese Haftplätze auch alleine zu finanzieren.

Warum stelle ich diesen Antrag? Es geht zum einen um die Gleichbehandlung der Kantone. Während der Zeit von 1995 bis 2000, als man die Zwangsmassnahmen eingeführt hat, finanzierte der Bund diese Haftplätze allein. Es gab dann eine Zeit, in welcher der Bund keine Haftplätze subventionierte. Jetzt wäre der Bund wiederum bereit, sich im Umfang von 35 Prozent an diesen Kosten zu beteiligen.

Ich teile die Auffassung von Frau Bundesrätin Sommaruga, dass es schwierig ist, Kantone dazu zu bewegen, Haftplätze für den Vollzug der Asylpolitik auf eigene Kosten zu schaffen. Wenn wir die fehlende Bereitschaft im Wegweisungsvollzug als ein ernsthaftes Problem betrachten, dann ist es, glaube ich, die Aufgabe des Bundes, auch die notwendigen Haftplätze zu schaffen. Das sage ich auch unter dem Gesichtspunkt der Gleichbehandlung, weil einige Kantone - meiner auch - davon profitiert haben, dass der Bund diese Einrichtungen einmal selber finanziert hat.

So hoffe ich, möglichst viele Kantonsvertreter für diesen Antrag zu gewinnen. Es geht darum, den Spielraum zu öffnen; ich sage nicht, es müssten in jedem Fall 100 Prozent sein. Aber ich möchte, dass der Spielraum nach oben offen ist. Dadurch erhoffe ich mir in den Kantonen eine höhere Bereitschaft, dazu beizutragen, dass der Wegweisungsvollzug stattfindet.