Schwaller Urs · Ständerat · 2012-09-12
Schwaller Urs · Ständerat · Freiburg · Fraktion CVP-EVP · 2012-09-12
Wortprotokoll
Was wir auch immer unternehmen, die Schweiz wird ein attraktives Land für Asylgesuchsteller bleiben, für Asylgesuchsteller, die in ihrem Herkunftsland meist arbeitslos, ohne Ausbildungsmöglichkeiten und damit ohne Zukunftsaussichten sind. Würde ich in einem dieser Länder leben, unternähme ich wahrscheinlich auch den Versuch, in der Schweiz Fuss zu fassen. Die Sogwirkung eines reichen Landes mit einem ausgebauten Sozial- und Gesundheitssystem wird anhalten. Etwas unattraktiver werden wir als Land nur dann, wenn die Leute wissen, dass sie für das ganze Verfahren in einem Zentrum untergebracht sind, dass die Gesuche rasch behandelt werden und dass keine Aussicht besteht, drei bis vier Jahre in der Schweiz zu bleiben, zu arbeiten und vielleicht auch noch etwas Geld nach Hause zu schicken.
An uns als dem Gesetzgeber ist es, dafür zu sorgen, dass die asylrechtlich unbegründeten, ja unter dem Titel der Asylgesetzgebung missbräuchlichen Gesuche in einem rechtsstaatlichen Verfahren rasch - das heisst für mich in der Mehrzahl der Fälle in hundert Tagen - behandelt werden. Die abschlägigen Asylentscheide und Wegweisungen müssen alsdann vollzogen bzw. dank zwischenstaatlichen Rücknahmeabkommen auch durchgesetzt werden können. Das ist die eigentliche Herausforderung für uns als Gesetzgeber.
Hinzu kommt für mich - wir werden Gelegenheit haben, das in der Vorlage 1 zu diskutieren -, dass in Sachen Aufnahmebedingungen und finanzielle Leistungen während des Verfahrens das existenzrechtliche Minimum und die Menschenwürde als Grundrecht absolut gelten und auch nicht migrationspolitisch relativierbar sind. Man darf und kann nicht alles machen, nur um den Beifall aus der ausländerfeindlichen Stammtischecke zu erhalten.
Für mich ist klar, dass wir mit der vorgelegten Revision, welche nur ein Zwischenschritt ist, vorwärtsmachen und diese schnell umsetzen müssen. Hierzu braucht es auch die Dringlichkeitserklärung einzelner Bestimmungen. Man kann sich, und da gebe ich Kollege Recordon Recht, mit Fug und guten Argumenten streiten, ob die Voraussetzungen für eine Dringlichkeitserklärung einzelner Bestimmungen tatsächlich gegeben sind. Die Fragen, die sich stellen, kennen Sie. Erstens: Drohen wirklich gewichtige Nachteile, die nur durch ein sofortiges Inkrafttreten abgewendet werden können? Und zweitens: Können wichtige öffentliche Interessen und Polizeigüter nur durch die Anwendung von Dringlichkeitsrecht geschützt werden?
Die Antwort auf diese beiden Fragen ist für mich in Bezug auf die Vorlage 3 nicht eindeutig, dies umso weniger - und da müssen wir auf uns selber zeigen -, als der Gesetzgeber, als die Verwaltung, aber auch vier Bundesräte eigentlich seit Langem um die Notwendigkeit eines raschen Handelns wissen. Wir sind nun aber an einem Punkt angelangt, wo wir nicht weiter zuwarten können. Der Bundesrat, das Bundesamt sind bereit zu handeln; an uns ist es jetzt, auch die notwendigen Voraussetzungen zu schaffen, um ihnen dieses Handeln zu ermöglichen. Ich denke da einmal an die Schaffung neuer Aufnahme- und Behandlungszentren, ich denke an die Botschaftsgesuche, Kollege Stöckli, die auch international ein Unikum sind.
Was die neuen Aufnahmezentren anbelangt, so werden wir nur dann eine Besserung der Situation herbeiführen, wenn wir dem Bund in diesem Bereich mehr zeitlich begrenzte Kompetenzen geben. Wir werden Gelegenheit haben, in diesem Zusammenhang auch über minimale Mitwirkungsrechte der Gemeinden und der Kantone zu diskutieren. Es ist eine Illusion zu glauben, mit der heutigen Regelung würden sich dann aus den Gemeinden und Kantonen viele für die Einrichtung von neuen Unterbringungsplätzen melden.
Mit dem Vorbehalt der Einhaltung der Flüchtlingskonvention, den wir anbringen, was den Flüchtlingsbegriff anbelangt, und mit Blick auf die verschiedenen Krisenherde meine ich, dass auch der Flüchtlingsbegriff dringlich präzisiert werden kann.
Alle diese Überlegungen haben dazu geführt, dass die Kommission sowohl das Eintreten - ich unterstreiche das - wie auch in der Gesamtabstimmung die Notwendigkeit der Dringlichkeitserklärung der Vorlage 3 ohne Gegenstimme beschlossen hat; nach einzelnen Voten gestern konnte man zum Teil einen anderen Eindruck bekommen.
Ich schliesse mit der Überlegung, dass der Gesetzgeber, das heisst wir, in der Auslegung der Voraussetzungen von Dringlichkeitsrecht über ein weites Ermessen verfügt. Wir haben dieses, so meine ich, in der Kommission verantwortungsbewusst für einige wenige Bestimmungen der ganzen Revisionsvorlage bejaht. Der grosse Rest dieser Vorlage ist ja nicht in der Vorlage 3, sondern in der Vorlage 1 enthalten.
Ich lade Sie deshalb ein, im Sinne und gemäss Antrag der Kommission die Vorlage 3 dringlich zu erklären und den Nichteintretensantrag abzulehnen. Nichts zu tun bzw. das notwendige Tun auf später zu verschieben bewirkt sicher nichts und wird zu keiner Änderung der Situation führen.