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Bruderer Wyss Pascale · Ständerat · 2012-09-12

Bruderer Wyss Pascale · Ständerat · Aargau · Sozialdemokratische Fraktion · 2012-09-12

Wortprotokoll

Frau Bundesrätin Sommaruga hat vorhin erläutert, wie sie die vielen Anträge, die vor allem im Nationalrat eingebracht wurden, eingeteilt hat. Sie hat drei Kategorien geschaffen: eine Kategorie 1 mit Anträgen, die anzunehmen sind, weil sie Verbesserungen bringen; eine Kategorie 2 mit problematischen Bestimmungen, die abzulehnen sind; eine Kategorie 3 mit Anträgen und Änderungen, die - darauf möchte ich hinaus - weder viel nützen noch viel schaden, weil sie eigentlich nicht zu grossen Veränderungen führen. Mit dem Passus, den wir hier eingefügt haben, nämlich dass die Einhaltung der Flüchtlingskonvention gegeben sein muss, ist eigentlich klar - das wurde uns so auch immer wieder bestätigt -, dass sich in der Praxis nicht viel ändern wird. Damit ist auch klar, dass dies ein Antrag ist, der in die Kategorie 3 gehört. Eine neue Bestimmung, die nichts ändern wird, kann aber unmöglich die Anforderung der Dringlichkeit erfüllen. Wir haben uns ja alle darauf geeinigt, dass wir bei der Anwendung der Dringlichkeit vorsichtig sein müssen - eine solche Bestimmung kann die Anforderung der Dringlichkeit also schlicht nicht erfüllen, weder sachlich noch zeitlich.

Vorhin hat der Minderheitssprecher eigentlich alles Wesentliche gesagt. Er hat auch aus dem relevanten Papier des Bundesamtes für Justiz zitiert; ich bin froh darum. Ich möchte hier einfach nochmals aufrufen, in der Legiferierung sauber zu sein und sauber zu bleiben.

Ich möchte Sie bitten, hier der Minderheit Comte zu folgen.

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