Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2012-09-12
Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2012-09-12
Wortprotokoll
Frau Ständerätin Diener hat es gesagt: In Bezug auf den Inhalt gibt es hier keine Differenzen mehr. Trotzdem ist man natürlich wieder auf den Inhalt dieser Bestimmung zu sprechen gekommen. Ich möchte zu Herrn Ständerat Föhn schon noch etwas sagen: Sie haben jetzt gesagt, wir hätten die Wehrdienstverweigerer als Flüchtlinge anerkannt. Ja, das stimmt. Warum haben wir sie anerkannt? Nicht weil sie wegen Wehrdienstverweigerung in ihrem Land wie bei uns bestraft werden, also mit strafrechtlichen Sanktionen rechnen müssen, sondern weil sie, wenn sie den Dienst verweigern, eben an Leib und Leben bedroht werden, gefoltert oder eingesperrt werden in einer Art und Weise, dass sie eben fliehen und dann bei uns als Flüchtlinge anerkannt werden. Das ist der Inhalt der Flüchtlingskonvention. Das ist auch nicht eine Schweizer Spezialität. Aber allein die Wehrdienstverweigerung, die in einem Rechtsstaat wie der Schweiz oder in anderen Staaten dann zu einer strafrechtlichen Sanktion führt, ist kein Grund, dass jemand bei uns als Flüchtling anerkannt wird. Das ist aber gängige Praxis: Das ist das, was das Bundesverwaltungsgericht entscheidet, das ist die Praxis des BFM. Ich wollte das einfach nochmals klarstellen.
Jetzt steht nur noch die Dringlichkeit im Raum. Dazu habe ich mich eigentlich schon beim Eintreten geäussert. Dringlichkeit gemäss Verfassung ist hier nicht gegeben, vor allem auch deshalb nicht, weil ja hier - ich sage es Ihnen noch einmal - an der grundlegenden Praxis nichts geändert wird. Aber ich möchte die Kommissionssprecherin sehr unterstützen: Falls Sie hier der Dringlichkeit nicht stattgeben, sollte wirklich die Formulierung der Mehrheit in die Vorlage 1 aufgenommen werden, die die Bestimmung mit folgendem Satz noch ergänzt: "Vorbehalten bleibt die Einhaltung der Flüchtlingskonvention."