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Graber Konrad · Ständerat · 2012-09-26

Graber Konrad · Ständerat · Luzern · Fraktion CVP-EVP · 2012-09-26

Wortprotokoll

Ich werde zuerst auf die Stellungnahme des Bundesrates eingehen und anschliessend begründen, weshalb ich der Auffassung bin, dass die Motion angenommen werden sollte.

Im ersten Absatz seiner Stellungnahme argumentiert der Bundesrat, dass es sich bei der individuellen Prämienverbilligung und den Ergänzungsleistungen um separate Rechtssysteme handelt. Ich möchte einfach darauf hinweisen, dass sich die beiden Sozialversicherungen in gewissen Bereichen überschneiden. Zum Beispiel weist das Ergänzungsleistungsgesetz in verschiedenen Punkten auf die Artikel betreffend die individuelle Prämienverbilligung im KVG hin. Von der faktischen Bedeutung her liegen die Ergänzungsleistungen und die Prämienverbilligungen sehr nahe beieinander, dienen sie doch beide der Existenzsicherung - dazu gehört auch die Finanzierung der Krankenkassenprämien einkommensschwacher Personen. Auf jeden Fall lässt sich mit den Argumenten, die der Bundesrat im ersten Absatz seiner Stellungnahme anführt, aus meiner Sicht nicht sachlich begründen, warum zugelassen wird, dass Bezügerinnen und Bezüger von Ergänzungsleistungen durch die heutige Regelung über die Prämienverbilligung einen Gewinn erzielen können. Dies entspricht aus meiner Sicht ganz klar nicht dem Zweck der Prämienverbilligungen.

Im zweiten Absatz argumentiert der Bundesrat vor allem in Bezug auf den administrativen Aufwand. Ich stelle einfach fest, dass er bei dieser Frage nicht berücksichtigt, dass in Zukunft die individuellen Prämienverbilligungen gemäss Artikel 65 KVG direkt an die Krankenkassen entrichtet werden. Dies gilt ja auch für die Bezügerinnen und Bezüger von Ergänzungsleistungen: Diese Leistungen werden direkt an die Krankenkassen ausbezahlt.

In diesem Zusammenhang ist auch Artikel 65 Absatz 2 KVG von Bedeutung. Dort ist nämlich vorgeschrieben, dass der Datenaustausch zwischen den Kantonen und den Krankenkassen nach einem einheitlichen Standard erfolgen muss, und dazu werden ja auch Arbeiten geleistet. Der Bundesrat regelt die Einzelheiten. In Artikel 106c der Verordnung über die Krankenversicherungen sind die Aufgaben des Versicherers bei diesem Datenaustausch geregelt; in Absatz 3 ist insbesondere auch vorgesehen, dass die Krankenkassen dem Kanton eine Jahresrechnung vorzulegen haben, welche auch die Monatsprämien der obligatorischen Krankenpflegeversicherung, also der Grundversicherung, enthält. Somit wird über die Information verfügt, die eine administrativ unkomplizierte Abwicklung ermöglichen würde.

Zudem soll es den Kantonen nach dem Motionstext freigestellt werden - ich betone das: freigestellt werden -, ob sie von der Ergänzungsleistungs-Durchschnittsprämie, einer kantonalen Richtprämie oder der tatsächlichen Prämie der Grundversicherung ausgehen wollen. Die Kantone haben selber zu entscheiden, von welcher Prämie und von welchem Aufwand sie für ihre Bezüger und Bezügerinnen von [PAGE 901] Ergänzungsleistungen ausgehen. Die Kantone erhalten die Kompetenz, selber zu legiferieren.

Im dritten Absatz argumentiert der Bundesrat vor allem mit dem Postulat Humbel 12.3602. Ich habe diesen Vorstoss im Detail studiert. Frau Nationalrätin Humbel will vor allem, dass man eine Gesamtschau macht, dass man sich überlegt, welches die Gründe sind, weshalb die Ergänzungsleistungen in der letzten Zeit sehr stark angestiegen sind. Ich bin der Auffassung, dass sich der Vorstoss Humbel und die vorliegende Motion nicht ausschliessen. Man kann durchaus die Analyse, die Frau Nationalrätin Humbel fordert, durchführen und, unabhängig davon, eine Kompetenz, die man den Kantonen geben möchte, den Kantonen bereits heute geben. Man kann die beiden Vorstösse auch in einer gemeinsamen Botschaft behandeln. Ich verlange ja nicht, dass innerhalb von einem Monat eine Botschaft auf den Tisch kommt. Man kann also durchaus die Analyse breiter machen und sie dann als wichtigen Teilaspekt in die Botschaft integrieren.

Wenn ich zusammenfasse, stelle ich fest: Der Bundesrat will die Motion hauptsächlich aus zwei Gründen ablehnen. Erstens weist er auf den administrativen Aufwand hin. Er befürchtet grossen Aufwand - vor allem bei den Kantonen. Ich möchte darauf hinweisen, dass es die Kantone in der Hand haben zu legiferieren: Sie müssen nicht legiferieren, sie können. Es ist eine Möglichkeit. Ich möchte nochmals darauf hinweisen, dass die individuellen Prämienverbilligungen ja in Zukunft direkt an die Krankenkassen auszubezahlen sind. Den administrativen Aufwand sehe ich aus heutiger Sicht und mit Blick auf das Gesetz also nicht.

Zweitens weist der Bundesrat auf das Postulat Humbel 12.3602 hin. Dazu möchte ich nochmals festhalten: In diesem Postulat geht es um eine Analyse zur Frage: Wo besteht Reformbedarf? Ich denke, wir können heute durchaus beschliessen, dass in diesem Punkt Reformbedarf besteht, und der Bundesrat kann diese Analyse in eine Gesamtbotschaft aufnehmen.

Ich möchte den Bundesrat also einladen, unter Berücksichtigung dieser Überlegungen vielleicht seine Meinung zu ändern. Ich bitte Sie, die Motion anzunehmen.