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Goll Christine · Nationalrat · 2000-03-08

Goll Christine · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2000-03-08

Wortprotokoll

Nach einigen Verzögerungsmanövern, ausgelöst durch eine rege Tätigkeit der Pharmalobby - wir hätten diese Vorlage sonst nämlich bereits früher behandeln können -, können wir nun endlich eine Vorlage des Bundes im Heilmittelbereich beraten. Der eurokompatible Entwurf des Bundesrates ist eine sehr gute Grundlage, weil er Klarheit im Dschungel bisher unübersichtlicher und zersplitterter Regelungen schafft. Eine Harmonisierung kantonaler, interkantonaler und bundesrechtlicher Bestimmungen, wie sie bisher existierten, ist unumgänglich. Die SP-Fraktion begrüsst die vom Bundesrat angestrebte gesamtschweizerische Koordination von Regelungen, die bisher in verschiedenen Gesetzen und Bundesbeschlüssen enthalten waren, unter anderem im Epidemiengesetz, im Betäubungsmittelgesetz, im Tierseuchengesetz oder auch im Bundesbeschluss über die Kontrolle von Blut, Blutprodukten und Transplantaten, um nur einige Beispiele zu erwähnen.

Positiv zu werten sind insbesondere die Vorschriften im Bereich Zulassung, Herstellungskontrolle und Qualitätskontrolle von Heilmitteln, Regelungen im Marktbereich, die jedoch keine zusätzlichen Risiken für die Bevölkerung mit sich bringen dürfen, sowie die Förderung der nationalen und internationalen Zusammenarbeit. Dazu gehört auch die dringend notwendige Einrichtung eines Schweizerischen Heilmittelinstitutes mit entsprechenden Kompetenzen, denn die bisher existierende Interkantonale Kontrollstelle für Heilmittel besass diese Kompetenzen nicht.

Ich möchte auf sieben für unsere Fraktion zentrale Punkte dieser Vorlage eingehen:

1. Für die SP-Fraktion steht ganz klar der Gesundheitsschutz von Patientinnen und Patienten, Konsumentinnen und Konsumenten im Zentrum dieses Gesetzes, wie das im Zweckartikel (Artikel 1) zum Ausdruck kommt. Wir wenden uns deshalb gegen das Ansinnen einer knappen Mehrheit der Kommission, die den Schutz der Bevölkerung durch marktpolitische Zielsetzungen verwässern will.

2. Die SGK hat - in Ergänzung zur grösstenteils weise ausgestalteten Gesetzesvorlage des Bundesrates - eine weitere Verbesserung vorgenommen. Angesichts der unermesslichen menschlichen und sozialpolitischen Tragödien durch Arzneimittelschäden - ich erinnere an den Contergan-Skandal, d. h. an die Missbildungen von Neugeborenen durch die Abgabe von Contergan an schwangere Frauen - sind wir für die Aufnahme einer Bestimmung dankbar, die verlangt, dass der Hersteller für Heilmittelschäden unter Einschluss des Entwicklungsrisikos haftet; Sie finden diese Bestimmung in Artikel 80a. Befremdend wirkt deshalb für uns der Antrag Gysin Hans Rudolf - notabene eines Mitgliedes der SGK -, der sich nun trotz der mit 21 zu 1 Stimmen eindeutigen Zustimmung der Kommission für die Streichung ebendieses Artikels ausspricht.

3. Den finanzpolitischen Aspekten dieser Vorlage schenkt unsere Fraktion genauso viel Beachtung. Zur Eindämmung der steigenden Kosten im Gesundheitswesen durch überhöhte Medikamentenpreise unterstützen wir die Kommissionsmehrheit im Bereich der Zulassungsvoraussetzungen bei Artikel 10. So müssen Arzneimittel und Heilverfahren auf alle Fälle qualitativ hoch stehend, sicher und wirksam sein, wie der Bundesrat dies vorschlägt. Im Sinne eines umfassenden Konsumentenschutzes darf ein neues Arzneimittel oder Heilverfahren jedoch nur zugelassen werden, wenn das Produkt im Vergleich zu den bereits zugelassenen Produkten einen therapeutischen oder preislichen Vorteil aufweist. Dies ist die Ergänzung der Kommissionsmehrheit.

4. Unter einem finanzpolitischen Aspekt ergeben sich mit der vom Bundesrat vorgesehenen Möglichkeit von Parallelimporten in Artikel 14 beträchtliche Einsparmöglichkeiten im Bereich der Medikamentenpreise. Diese dürften sogar viel höher liegen als das vom Bundesamt für Sozialversicherung errechnete Sparpotenzial von 300 Millionen Franken. Ausgerechnet die bürgerlichen "Marktwirtschaftsparteien" sind nun aber der unwahrscheinlichen Lobbytätigkeit der Pharmaindustrie erlegen und bekämpfen mit ihrer Haltung gegen Parallelimporte den Wettbewerb.

Besonders stossend dabei ist, dass dies auf Kosten des Gesundheitswesens und der Konsumentinnen und Konsumenten geschehen soll. Die SP-Fraktion steht voll und ganz hinter der praktikablen und vernünftigen Lösung des Bundesrates, die auch von einer Kommissionsmehrheit mitgetragen wird.

5. Aus entwicklungspolitischer Sicht vermag aus Sicht der SP-Fraktion die widersprüchliche Regelung von Ein- und Ausfuhrbestimmungen nicht zu genügen, die in den Artikeln 20 und 21 festgeschrieben ist. In Artikel 21 wollen wir mit einem entsprechenden Antrag deshalb dafür sorgen, dass für Menschen im Ausland - dies betrifft insbesondere Drittweltstaaten - grundsätzlich derselbe Sicherheitsstandard wie für die Bevölkerung in der Schweiz gilt.

6. Unbefriedigend geregelt ist zudem die Frage der öffentlichen Transparenz und des Zugriffs auf Informationen durch Patientinnen und Patienten und Konsumentinnen und Konsumenten. Wir treten hier für das Öffentlichkeitsprinzip ein und haben deshalb bei Artikel 61 auch einen entsprechenden Antrag eingebracht.

7. Im Bereich des Versandhandels, den Artikel 27 regelt, werden wir uns dagegen wehren, dass der vernünftig und klar formulierte Antrag des Bundesrates mit Minderheitsanträgen unterlaufen wird. Der Bundesrat will den Versandhandel grundsätzlich verbieten, legt jedoch zusätzlich restriktive Kriterien zu dieser Frage fest, die Ausnahmen ermöglichen, sofern - als wichtigstes Kriterium - eine ärztliche Verschreibung vorliegt.

Die SP-Fraktion bittet Sie, auf das Heilmittelgesetz einzutreten und bei der Detailberatung dafür zu sorgen, dass erstens dem Schutz von Konsumierenden und Patienten und Patientinnen absolute Priorität eingeräumt wird und zweitens die wettbewerbspolitischen Zielsetzungen so festgelegt werden, dass sie mit den gesundheits- und sozialpolitischen Anliegen kompatibel ausgestaltet werden können.