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Gutzwiller Felix · Ständerat · 2012-09-26

Gutzwiller Felix · Ständerat · Zürich · FDP-Liberale Fraktion · 2012-09-26

Wortprotokoll

Als Präsident Ihrer WBK darf ich Ihnen kurz einige Ausführungen zu dieser Motion der WBK-NR machen, die wir einstimmig zur Annahme beantragen.

Worum geht es? Mit dieser Motion wird der Bundesrat beauftragt, das Bundesgesetz über genetische Untersuchungen beim Menschen, das 2007 in Kraft gesetzt wurde, einer Überprüfung zu unterziehen. Im Rahmen der Umsetzung hat sich eben gezeigt, dass verschiedene Fragen in diesem sich sehr schnell entwickelnden Gebiet offen sind, zumal seit der Schaffung dieses Gesetzes eine ganze Reihe von neuen Entwicklungen eingetreten ist. Deshalb ist es Ihrer Kommission ein Anliegen, dass der Bundesrat überprüft, inwiefern die technisch-wissenschaftlichen Entwicklungen, die Entwicklungen im Bereich der Methoden, der Kosten, aber auch der Internetthemen eine Änderung des Gesetzes nötig machen oder nicht. Das soll überprüft werden, und dann sollen dem Parlament allfällige Anpassungen unterbreitet werden.

Um Ihnen ganz kurz ein bisschen aufzuzeigen, wo diese Themen liegen könnten, die sich seit der Schaffung des Gesetzes entwickelt haben: Da ist sicher ein erster Bereich das Internet. Heute ist es ohne Probleme möglich, dass Sie einen Wangenabstrich selber machen und den beispielsweise zur genetischen Untersuchung in die USA oder sonst wohin schicken können. Sehr oft sind das auch Untersuchungen, die nicht unbedingt Krankheiten betreffen, sondern Themen der eigenen Herkunft. Sie können also so testen, ob Sie bei Ihren Urahnen vielleicht einen Berberstamm hatten oder von den Hunnen abstammen. Solche Dinge tönen vielleicht noch relativ harmlos, und ein aufgeklärter Erwachsener kann sie selbst adäquat einordnen.

Komplexer wird es bei Problemen, die beispielsweise Unmündige oder Abhängige betreffen, also wenn Mütter oder Väter Wangenabstriche ihrer Kinder zu bestimmten Zwecken einschicken, oder wenn es gar um medizinische Diagnosen oder medizinisch-genetische Tests geht, die mit Risiken zu tun haben, die das Individuum nachher bewältigen muss. Auch hier stellen sich schwierige Fragen, denn das Internet ist frei. Wie kann man hier allenfalls regulieren, wie kann man vor allem informieren, damit zumindest Erwachsene, Mündige mit diesen Technologien besser umgehen können?

Im Text der Motion werden auch Fragen angesprochen, die die Kostenseite betreffen. So gibt es revolutionäre Entwicklungen bei den Technologien, die massive Kostensenkungen mit sich gebracht haben. Es gibt beispielsweise Fragen in Spezialgebieten, zum Beispiel jene zu unserem Territorialprinzip. Es besagt ja, dass von der Grundversicherung vergütete Leistungen im Land erbracht werden müssen. Ausnahmen sind möglich; der Bundesrat kann diese bewilligen. Es gibt aber heute grosse genetische Untersuchungslabors, die von Deutschland aus operieren. Sie können ihre Leistungen in der Menge viel günstiger anbieten. Sollen diese Labors anerkannt werden, oder sollen sie nicht anerkannt werden? Das sind alles Fragen, die sich hier stellen.

Wir sind also der Meinung, dass es ungefähr fünf Jahre nach der Inkraftsetzung dieses Bundesgesetzes doch richtig ist, es zu überprüfen und allfällige neue Vorschläge durch den Bundesrat einbringen zu lassen. Das betrifft insbesondere die angesprochenen Themenbereiche wie Internet, Persönlichkeitsschutz, Kosten und Informationsstrategien für die Bevölkerung.

Ich bitte Sie, sich der einstimmigen Kommission anzuschliessen, und danke Ihnen dafür.