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Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2012-09-27

Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2012-09-27

Wortprotokoll

Der Bundesrat begrüsst die Neuerung, die Ihre Kommission vorschlägt, weil sie ganz einfach zeitgemäss ist. Sie entspricht auch dem Grundsatz, den die Verfassung vorzeichnet und wonach der Wohnkanton einer bedürftigen Person für die Sozialhilfe zuständig ist. Die vorgeschlagene Aufhebung der Rückerstattungspflicht der Heimatkantone stärkt damit auch das Wohnsitzprinzip.

Es stimmt, die Aufhebung der Rückerstattungspflicht führt unter den Kantonen zu gewissen finanziellen Verlagerungen. Die Kantone, die allenfalls mit höheren Sozialhilfekosten rechnen müssen, wurden bereits genannt. Natürlich hat der Bundesrat auch Verständnis dafür, dass diese Kantone eine Kompensation wünschen. Aber das ist eben kein einfaches Unterfangen. Alle Lösungsansätze, die in diesem Zusammenhang schon geprüft worden sind, wurden verworfen, weil sie sich nicht als sinnvoll oder nicht als praktikabel erwiesen haben.

Wir sind der Meinung, dass man auch die Proportionen wahren muss. Es geht hier um einen sehr kleinen Anteil der Gesamtausgaben im Bereich der Sozialhilfe. Zudem bringt die angestrebte Revision, auch das muss gesagt sein, eine spürbare administrative Entlastung, und zwar nicht nur bei den Heimatkantonen, sondern auch bei denjenigen Kantonen, welche die Sozialhilfe erbringen.

Aus diesen Gründen unterstützt der Bundesrat die Vorlage, welche Ihre Kommission Ihnen unterbreitet.