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Graber Konrad · Ständerat · 2012-09-27

Graber Konrad · Ständerat · Luzern · Fraktion CVP-EVP · 2012-09-27

Wortprotokoll

Wir sind in einer Ständeratsdebatte, und es ist legitim, wenn man auf einzelne Punkte hinweist. Kollege Minder, Sie haben gesagt, die Staatsanwaltschaft sei noch nie aktiv gewesen. Mir liegt ein Urteil des Obergerichtes des Kantons Schaffhausen vor, zu einem Fall, wo gerade die Staatsanwaltschaft zusammen mit Emmi gegen Sie, Herr Minder, ermittelt hat, und am 24. Februar 2012 das Urteil ergangen ist. Das ist vielleicht auch der Grund für Ihre heftige Reaktion.

Ich zitiere zwei, drei Punkte aus diesem Urteil: "Überdies wäre es dem Angeklagten" - das ist Herr Thomas Minder - "auch ohne Weiteres möglich, seinen Kampf für eine starke Marke Schweiz im vom UWG gesteckten Rahmen zu führen. Insbesondere sind hierfür weder unrichtige, irreführende noch unnötig verletzende Äusserungen (vgl. Art. 3 Bst. a UWG) notwendig." Das ist eine Passage.

Eine zweite Passage, die ich gerne zitiere: "Im Vorfeld klärte er nicht ausreichend ab, ob sein gravierender und in grosser Aufmachung medial weit verbreiteter Vorwurf der Wahrheit entspricht." Sie haben ihn hier heute wiederholt. "Demgegenüber erscheint er aber wenig einsichtig, weshalb eine weitere Strafminderung nicht möglich ist."

Demnach erkennt das Obergericht, dass der Angeklagte des unlauteren Wettbewerbs nach UWG schuldig ist, er wurde dann verurteilt. Die Kosten musste er tragen. Er bekam eine Busse auf Bewährung und musste der Privatklägerin Fr. 13 988.40 (Fr. 9322.- plus Fr. 4666.40) Prozessualentschädigung zahlen.

Das ist wahrscheinlich der Grund für Ihre Reaktion, Kollege Minder. Das Urteil wurde meines Wissens nicht weitergezogen. Es hätte noch die Möglichkeit bestanden, es ans Bundesgericht weiterzuziehen.

Ich habe dem nichts beizufügen.