Schwander Pirmin · Nationalrat · 2012-12-03
Schwander Pirmin · Nationalrat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2012-12-03
Wortprotokoll
Gemäss Artikel 190 der Bundesverfassung sind die Bundesgesetze für das Bundesgericht und die rechtsanwendenden Behörden massgebend. Die Minderheit will das nicht ändern und die heutige Situation beibehalten, so, wie es der Ständerat beschlossen hat, der auf diese Vorlage ebenfalls nicht eingetreten ist.
Die Befürworter der Verfassungsgerichtsbarkeit tun meines Erachtens immer so, als ob in der Verfassung genau stehen würde, was gemeint ist. Dem ist aber nicht so. Es geht deshalb vor allem um die Kernfrage, wer unsere Verfassung konkretisiert und in welcher Form und in welchen zeitlichen Abständen das gemacht wird. Es ist unseres Erachtens keine juristische Aufgabe, sondern vielmehr eine gesellschaftspolitische, ja staatspolitische Aufgabe, die Konkretisierung der Verfassung vorzunehmen. Bei der Konkretisierung der Verfassung muss der Wille des Gesetzgebers Vorrang haben vor dem Willen eines Gerichtes. Für den Fall eines möglichen Verstosses gegen die Verfassungsmässigkeit eines Bundesgesetzes besteht die Möglichkeit des Referendums, sodass dem Volk eine entsprechende Korrekturgelegenheit zusteht. Es darf nicht dazu kommen, dass das Bundesgericht oder irgendeine Behörde ein vom Volk im Rahmen einer Referendumsabstimmung angenommenes Bundesgesetz via Normenkontrolle im Einzelfall als nicht anwendbar erklärt.
Es mag sein, dass das Parlament als Gesetzgeber nicht immer fehlerfrei legiferiert und dass allenfalls die Verfassungsmässigkeit von Gesetzesbestimmungen nicht eingehalten wird. Auf der anderen Seite muss man sich aber bewusst sein, dass auch das Bundesgericht nicht immer fehlerfrei richtet, ja richten kann. Deshalb muss die Priorität im Spannungsfeld zwischen direkter Demokratie und dem Schutz der individuellen Rechte der direkten Demokratie zustehen.
Ich bitte Sie aus diesen Gründen, der Minderheit zu folgen und Nichteintreten zu beschliessen. Der Ständerat hat dies mit 27 zu 17 Stimmen ebenfalls getan.