Flach Beat · Nationalrat · 2012-12-03
Flach Beat · Nationalrat · Aargau · Grünliberale Fraktion · 2012-12-03
Wortprotokoll
Die ursprüngliche Mehrheit für die Verfassungsgerichtsbarkeit bröckelt nicht, sondern sie scheint sich im freien Fall zu befinden. Lassen Sie mich trotzdem noch einmal eine Lanze brechen für diese schweizerische Art der Verfassungsgerichtsbarkeit, und lassen Sie mich noch einmal Resümee ziehen, was diese Art der Verfassungsgerichtsbarkeit will und was sie eben nicht will.
Diese unsere vorgedachte Verfassungsgerichtsbarkeit will den Bürgerinnen und Bürgern mehr Rechtssicherheit und mehr Rechtsschutz bringen. Sie will dafür sorgen, dass der Bundesverfassung auch in Bezug auf die Anwendung unserer Bundesgesetze die gehörige Stellung eingeräumt wird, nämlich als Primus inter Pares unserer gesamten Gesetzgebung. Sie will dem Rechtsstaat dienen, und sie will die Demokratie keineswegs abbauen. Vielmehr stärkt sie die Demokratie, weil dieser Teil des Gesetzes, der von Volk und Ständen geändert und angepasst wird, eben denjenigen Gesetzen vorgeht, die nur vom Parlament verabschiedet werden. Diese Verfassungsgerichtsbarkeit will auch keinen Richterstaat einführen. Niemandem kommt es in den Sinn, dass er die politische Debatte in den Gerichtssaal verpflanzen will.
Diese vorgedachte Verfassungsgerichtsbarkeit will auch nicht Tür und Tor öffnen, dass Bundesgesetze systematisch durch das Bundesgericht überprüft werden. Vielmehr will sie die Möglichkeit schaffen, wie es sie heute bei kantonalen Gesetzen schon gibt, dass im Anwendungsfall das Gericht angerufen werden kann, dass dargelegt werden kann, der Gesetzgeber habe hier in einem Anwendungsfall die Verfassung verletzt, er habe in diesem einen speziellen Fall offenbar nicht gesehen, dass dieser spezielle Fall dann eben vorkommen kann. Diese Verfassungsgerichtsbarkeit will, wie gesagt, den Bürgerinnen und Bürgern mehr Rechtsschutz gewähren. Letztlich würden ja auch bei dieser Änderung, die wir hier diskutieren, die Bürger und die Bürgerinnen darüber bestimmen. Volk und Stände müssten zustimmen, und damit hätten wir der Demokratie ganz bestimmt auch Genüge getan.
Was wir in meinen Augen auf keinen Fall tun dürfen, ist, dass wir auf dieser Stufe legiferieren. Vielmehr sollten wir versuchen, das Bundesgericht auf andere Art und Weise in unsere Gesetzgebungsarbeit einzubeziehen. Da läuft es mir kalt den Rücken runter, wenn ich mir vorstelle, dass wir dem Bundesgericht auf irgendeine Art und Weise Gesetzestexte vorlegen, während wir in der Beratung derselben stehen. Das sollten wir auf keinen Fall tun.
Ich bitte Sie deshalb namens der Grünliberalen, den Initiativen Folge zu geben und mehr Demokratie und mehr Rechtsstaat zu wagen.