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Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2012-12-03

Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2012-12-03

Wortprotokoll

Ich äussere mich zu den vier verschiedenen Anliegen.

Zuerst zu Artikel 83 Absatz 5: Es geht hier um die Liste der sogenannten Safe Countries, aber in Bezug auf die Wegweisung. Hier ist die Frage also nicht, ob die Menschen, die aus diesen Ländern stammen, Asyl bekommen oder nicht, sondern: Ist eine Wegweisung zumutbar oder nicht? Der Unterschied zwischen dem Beschluss des Nationalrates respektive der Minderheit Ihrer Kommission und dem Beschluss des Ständerates respektive der Mehrheit Ihrer Kommission liegt darin, dass der Nationalrat und die Kommissionsminderheit Blocher wollen, dass diese Wegweisung "in jedem Fall" zumutbar ist. Der Bundesrat unterstützt den Beschluss des Ständerates und den Antrag der Mehrheit Ihrer Kommission deshalb, weil dies ermöglicht, die Zumutbarkeit zu widerlegen. Aber noch einmal: Es ist eine Beweislastumkehr, es muss widerlegt werden, dass eine Wegweisung - in Ausnahmefällen, in ganz speziellen Fällen - zumutbar ist. Das ist zum Beispiel dann der Fall, wenn jemand eine ganz schwere Krankheit hat, die in diesem Staat nicht behandelt werden kann. Dann ist eine Wegweisung unter Umständen eben nicht zumutbar. Diese Möglichkeit muss offenbleiben. Aber ich sage es noch einmal: Die Zumutbarkeit muss widerlegt werden, es ist kein Automatismus. Ich glaube, diese Möglichkeit, in einzelnen Fällen Ausnahmen vorzusehen, muss bleiben.

Deshalb bitte ich Sie, die Kommissionsmehrheit zu unterstützen.

Ich komme jetzt zu Artikel 84 Absatz 4 und bitte Sie, hier die Minderheit Schenker Silvia zu unterstützen. Es geht darum, dass vorläufig Aufgenommene ihren Status verlieren sollen, wenn sie einen Auslandsaufenthalt von mehr als zwei Monaten machen. Vorläufig Aufgenommene sind während einer bestimmten Zeit hier, unter Umständen auch während unbestimmter Zeit, weil in ihrem Land Bürgerkrieg herrscht. Sie werden zwar nicht individuell verfolgt, aber in ihrem Land herrscht Bürgerkrieg, und wir können sie nicht zurückschicken. Wir alle möchten - Herr Nationalrat Glättli hat es vorher gesagt -, dass sie in der Zeit, in der sie hier sind, möglichst auch arbeiten und für sich selber sorgen können. Aber es ist eben möglich, dass ein Arbeitgeber jemanden mehr als zwei Monate ins Ausland schickt; sei es für eine Weiterbildung, sei es zum Beispiel für eine Montagearbeit für die eigene Firma. In einem solchen Fall einfach zu sagen, das sei gleichzeitig die Aufhebung der vorläufigen Aufnahme, macht keinen Sinn.

Wenn jemand definitiv ausreist, dann ist es heute schon so, dass er auch die vorläufige Aufnahme verliert respektive dass eine Rückkehr nur mit einem Rückreisevisum möglich ist. Generell die vorläufige Aufnahme aufzuheben, nur weil jemand sich mehr als zwei Monate im Ausland aufhält, kann dazu beitragen, dass die Integration in den Arbeitsmarkt erschwert wird.

Ich bitte Sie hier, die Minderheit Schenker Silvia zu unterstützen.

Ich komme zu Artikel 84 Absatz 5: Hier bitte ich Sie, die Kommissionsmehrheit zu unterstützen. Es geht darum, dass man nach fünf Jahren Aufenthalt den Status von vorläufig Aufgenommenen überprüft respektive dass man vertieft prüft, ob eine Aufenthaltsbewilligung erteilt werden kann. Ich sage Ihnen einmal, wie es heute gehandhabt wird: Heute wird diese Prüfung insbesondere bei Familien mit integrierten Kindern vorgenommen. Es müssen bestimmte Bedingungen erfüllt sein: Die Integration, die familiären [PAGE 1966] Verhältnisse und die Zumutbarkeit einer Rückkehr in den Herkunftsstaat werden berücksichtigt. Wenn das alles angeschaut wird, ist es sinnvoll, dass die Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung vertieft geprüft wird. Das ist geltende Praxis. Eine Verlängerung auf sieben Jahre bringt überhaupt nichts. Sie erschweren damit die Integration, Sie belohnen diejenigen nicht, die sich integrieren und sich anstrengen.

Ich bitte Sie deshalb, hier der Kommissionsmehrheit zu folgen.

Ich komme noch zum letzten Anliegen, bei Artikel 85 Absatz 7: Hier geht es um den Familiennachzug. Der Familiennachzug ist heute nach drei Jahren möglich. Die Kommissionsmehrheit möchte den Familiennachzug erst nach fünf Jahren ermöglichen. Das tönt nach einer Verschärfung. Es tönt danach, dass man hier Missbräuchen entgegenwirkt und ihnen einen Riegel vorschiebt. Ich muss Ihnen Folgendes sagen: Das Resultat ist ein absolutes Eigentor. Es ist ein absolutes Eigentor, weil vorläufig Aufgenommene hier sind und sich auch einfügen sollen, sich um eine Integration bemühen sollen, auch um eine Integration in den Arbeitsmarkt. Auch wenn sie wissen, dass sie möglicherweise nicht hierbleiben können, haben wir ein Interesse daran, dass sie im Arbeitsmarkt integriert sind. Wir wissen alle, dass die Anwesenheit der Familie und das Zusammensein in der Familie die Integration erleichtern. Wir haben auch ein Interesse daran, dass Kinder hier aufwachsen können und eine Integration vorgenommen werden kann. Wenn Sie der Kommissionsmehrheit folgen, dann erschweren Sie die Integration. Sie wissen, was das bedeutet: Es entstehen zusätzliche Kosten. Das ist nicht gut investiertes Geld.

Ich bitte Sie deshalb hier, die Minderheit Amarelle zu unterstützen.

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