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preparatory:AB 180317

Brand Heinz · Nationalrat · Graubünden · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2012-12-03

Wortprotokoll

Ich kann mich ebenfalls darauf beschränken, unsere Anträge zu begründen, und auf eine Kommentierung der zahlreichen Erklärungen zu den anderen Anträgen verzichten. Seitens der SVP-Fraktion beantragen wir Ihnen, die Minderheit I, eventualiter die Minderheit IV zu unterstützen. Alle anderen Anträge sind abzulehnen.

Worum geht es bei diesen Konzepten? Es geht bei diesen Konzepten um nicht mehr und um nichts anderes als um die Frage, wie attraktiv die Schweiz in Zukunft für Asylsuchende sein und bleiben soll. Es ist nicht wegzudiskutieren, dass die Höhe der Unterstützungsleistungen letztlich ein ganz entscheidender, nicht der alleinige, aber ein ganz entscheidender Pull-Faktor ist. Nehmen Sie das Beispiel Deutschland: Im vergangenen Sommer hat ein Gericht festgehalten, dass die Unterstützungsleistungen zu tief sind bzw. erhöht werden müssen. Das entsprechende Bundesamt hat in der Folge die Erhöhungen vorgenommen. Die Konsequenz: eine starke Zunahme der Asylsuchenden im zweiten Semester. Allein aus diesem Umstand erkennen Sie deutlich, dass die Unterstützungsleistungen ein wichtiger, ein massgeblicher Faktor für die Attraktivität der Schweiz für Asylsuchende sind.

Im Auftrag der Subkommission der SPK hat das Bundesamt in diesem Sommer in zahlreichen europäischen Staaten eine Umfrage über die Höhe der Unterstützungsleistungen gemacht. Die Umfrage hat mit Deutlichkeit ergeben, dass die Schweiz für Asylsuchende eines der attraktivsten Länder Europas ist. Also besteht die Konsequenz doch letztlich darin, dass wir, wenn wir den Zugang der Asylsuchenden steuern wollen, die Attraktivität bzw. die Unterstützungsleistungen senken müssen. Wenn wir die Kantone und die Gemeinden entlasten wollen, dann müssen wir es nicht über Franken und Rappen bei Einzelleistungen tun, dann müssen wir schauen, dass generell weniger Asylsuchende kommen. Das können wir nur machen, indem wir eben die Attraktivität unseres Landes merklich senken. Das ist eine der wirksamen Steuerungsmöglichkeiten, und diese Steuerungsmöglichkeiten haben wir in der Hand.

Es ist nicht zu bestreiten, dass möglicherweise kurzfristig gewisse Härten entstehen können. Längerfristig können wir aber mit diesem Instrument den Zugang von Asylsuchenden reduzieren, und das ist im Interesse nicht nur der Kantone und der Gemeinden, sondern letztlich auch des Bundesamtes, des Bundes schlechthin.

Ich möchte Sie deshalb ersuchen, dem Minderheitsantrag I, eventualiter dem Minderheitsantrag IV zuzustimmen und die anderen Anträge abzulehnen.

Nur der Vollständigkeit halber sei letztlich noch darauf hingewiesen, dass Asylsuchende, die tatsächlich mit ihren Unterstützungsleistungen nicht auskommen, noch die Möglichkeit haben, einer Erwerbstätigkeit nachzugehen und damit die allenfalls ungenügenden Unterstützungsleistungen zu kompensieren.

Sie sehen also, das Konzept der Minderheiten I (Blocher) bzw. IV (Romano) ist schlüssig. Ich möchte Sie deshalb im Auftrag und im Namen der SVP-Fraktion ersuchen, diesem Konzept zuzustimmen.