Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2012-12-03
Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2012-12-03
Wortprotokoll
Sie können unsere ganze Rechtsordnung durchsuchen, auf den Begriff "Heimatkanton" stossen Sie wirklich nur noch selten. Der Begriff ist zwar nach wie vor geläufig, und der Heimatkanton ist auch in emotionaler Hinsicht nach wie vor bedeutsam, aber in der Gesetzgebung ist er wirklich schon heute kaum mehr von Bedeutung.
Jetzt schlägt Ihre Kommission vor, den Heimatkanton künftig nicht mehr für die Rückerstattung jener Sozialhilfe heranzuziehen, die der Wohn- oder der Aufenthaltskanton geleistet hat. Der Bundesrat begrüsst diese Neuerung, die Ihre Kommission vorschlägt, weil sie einfach zeitgemäss ist. Sie [PAGE 1977] entspricht auch dem Grundsatz, den die Verfassung vorzeichnet, wonach der Wohnkanton einer bedürftigen Person eben für die Sozialhilfe zuständig ist. Die vorgeschlagene Aufhebung der Rückerstattungspflicht der Heimatkantone stärkt damit letztlich auch das Wohnsitzprinzip.
Die Aufhebung der Rückerstattungspflicht führt unter den Kantonen - das wurde gesagt - zu gewissen finanziellen Verlagerungen. Die Kantone, die mit höheren Sozialhilfekosten rechnen müssen, wurden bereits genannt, es sind Zürich, Genf, Basel-Stadt, Neuenburg, Basel-Landschaft, Schaffhausen, Solothurn, Waadt und Zug. Allerdings muss ich Ihnen sagen, dass das eine Momentaufnahme ist; wir haben relativ grosse Fluktuationen. Sie können nicht davon ausgehen, dass es auch in Zukunft die Kantone sind, die ich Ihnen jetzt genannt habe. Das kann sich immer wieder verändern, auch kurzfristig.
Der Bundesrat hat Verständnis dafür, dass diese Kantone jetzt natürlich eine Kompensation wünschen. Ich muss Ihnen allerdings sagen, dass dies kein leichtes Unterfangen ist; wir haben es jetzt gehört. Man fordert den Bundesrat auf, hier Lösungen zu unterbreiten. Aber die Lösungsvorschläge, die im Zusammenhang mit dieser Vorlage schon geprüft wurden, wurden alle verworfen. Man hat gesagt, sie seien entweder nicht sinnvoll oder nicht praktikabel. Ich muss Sie hier also schon darauf aufmerksam machen, dass die Lösungen nicht einfach auf dem Tisch liegen, respektive wir haben bereits Lösungen vorgeschlagen, aber, wie gesagt, sie haben keine Akzeptanz gefunden. Aus diesen Gründen beantrage ich Ihnen namens des Bundesrates die Ablehnung der Motion Ihrer Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit.
Die Kommissionsmotion verlangt ja, dass im NFA eine Kompensation für die wegfallenden Rückerstattungen vorgenommen wird. Ich habe Ihnen bereits gesagt, dass hier keine Lösung in Sicht ist, die dann auch unterstützt und akzeptiert wird. Und etwas muss ich Ihnen doch auch sagen: Wir sollten hier auch etwas die Proportionen wahren. Im Verhältnis zu den Gesamtausgaben im Bereich der Sozialhilfe geht es hier um einen sehr kleinen Betrag. Sie haben es heute vielleicht in der Zeitung nachlesen können: Wir sprechen hier von maximalen Beträgen im Umfang von einstelligen Millionenzahlen, wir sprechen hier also von kleinen Beträgen. Dann kommt noch hinzu, dass diese Revision, die ja jetzt angestossen wird, eine spürbare administrative Entlastung nicht nur der Heimatkantone, sondern natürlich auch derjenigen Kantone bringt, welche die Sozialhilfe erbringen. Wägen Sie also ab - Entlastung für alle Kantone gegen Verschiebungen im maximal einstelligen Millionenbereich.
Ich bitte Sie, hier keine neue NFA-Übung loszutreten und die Motion Ihrer Kommission abzulehnen.