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Graber Konrad · Ständerat · 2012-09-24

Graber Konrad · Ständerat · Luzern · Fraktion CVP-EVP · 2012-09-24

Wortprotokoll

Der Antrag der Kommission zu diesen Vorstössen entspricht ja auch den Beschlüssen des Nationalrates. Der Bundesrat hat selber beantragt, die Ziffern 3 und 4 der Motionen abzulehnen. Er hat seinen Antrag bezüglich Ziffer 4 so begründet, dass er diese Frage im Rahmen der weiteren Arbeit zur Totalrevision des Bundesgesetzes betreffend die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs vertiefen und auch prüfen will. Mir ist wichtig, dass sowohl vonseiten des Bundesrates wie auch vonseiten der Kommission hier nicht eine grundsätzliche Opposition gegen Ziffer 4 herauszulesen ist. Wenn der Ständerat Ziffer 4 ablehnt, verstehe ich das auch so, dass er dazu den Bericht des Bundesrates abwarten will und sich nicht explizit gegen eine Entschädigung der Fernmeldedienstanbieter wendet, welche ja in Ziffer 4 vorgesehen ist.

Inhaltlich bin ich klar der Meinung, dass die Fernmeldedienstanbieter, wie es in den Motionstexten vorgesehen ist, eine Entschädigung für die effektiv anfallenden Prozesskosten pro Überwachung bis zu einem festzusetzenden Maximalbetrag erhalten sollen. Dies wäre dann aus meiner Sicht in der Botschaft noch zu konkretisieren. Ich gehe somit nicht von Gratisdienstleistungen in diesem Zusammenhang aus.

Wenn ich Ziffer 4 der Motionen also auch ablehne, wende ich mich nicht gegen eine Entschädigungspflicht, sondern spreche mich für eine Konkretisierung der Entschädigung im Rahmen der Botschaft des Bundesrates aus. Ich gehe davon aus, dass der Bundesrat dies auch so sieht, und ich habe dem Bericht der Kommission auch nichts anderes entnommen.

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