Bischofberger Ivo · Ständerat · 2012-09-24
Bischofberger Ivo · Ständerat · Appenzell I.-Rh. · Fraktion CVP-EVP · 2012-09-24
Wortprotokoll
Der Inhalt der vorliegenden Volksinitiative ist bekannt:
1. Sie verlangt, dass der Bundesrat nicht mehr durch die Bundesversammlung, sondern durch das Volk gewählt wird.
2. Die Wahl würde im Majorzverfahren parallel zur Erneuerung des Nationalrates erfolgen.
3. Für die französischsprachige und italienischsprachige Schweiz wären zwei Bundesratssitze garantiert.
4. Die Bundespräsidentin oder der Bundespräsident würde nicht mehr von der Bundesversammlung, sondern vom Bundesrat gewählt.
Wenn wir uns nun die Mühe machen und einen Blick in die bereits zitierten diesbezüglichen historischen Zeugnisse aus den Anfängen unseres Bundesstaates werfen, so stellen wir eigentlich ernüchtert fest, dass unter anderem genau diese vier heute diskutierten Themenkreise um den Bundesrat ganz allgemein und die Wahl desselben im Speziellen alles andere als neu sind und schon bei der Staatsgründung in der damaligen Verfassungskommission äusserst kontrovers diskutiert worden sind. Es geht nicht um den in früheren Voten zitierten Unterschied von einer Stimme in der benannten Kommission; vor allem stellte man damals weitblickend den Bundesrat als Kollegialbehörde ins Zentrum und verlangte [PAGE 847] Führungsstärke, man verlangte Standhaftigkeit und klare und gemeinsam getragene Kommunikation.
Dies alles ist ohne Weiteres vergleichbar mit den heute in Artikel 2 der Bundesverfassung definierten Staatszielen, welche der Bundesrat in seiner heutigen täglichen Arbeit stets ins Zentrum stellen muss:
1. Der Bundesrat muss die wichtigen Politbereiche ausmachen und die entsprechenden Strategien festlegen, diese miteinander vernetzen, laufend den veränderten Verhältnissen anpassen und entsprechend umsetzen.
2. Er muss die geeigneten Vorkehrungen treffen, damit politisch relevante Entwicklungen und Ereignisse rechtzeitig erkannt und die entsprechenden Massnahmen ergriffen werden können.
3. Die laufende Beurteilung der inneren und äusseren Lage und ein entsprechendes zielgerichtetes Handeln werden von ihm gefordert.
Schliesslich führten ebendiese Überlegungen in den Anfängen unseres Bundesstaates wie auch dann in den folgenden Jahrzehnten zum bis heute praktizierten Wahlmodus, der ohne Not nicht leichtfertig geändert werden sollte. Dieser Wahlmodus bewirkt nämlich einerseits eine gewisse Abhängigkeit des Bundesrates vom Parlament, sichert aber andererseits auch eine gewisse Homogenität von Exekutive und Legislative, was entsprechend eine erfolgreiche Zusammenarbeit zwischen ebendiesen beiden Ebenen erleichtert. Dass dem so ist, bestätigen notabene verschiedene Untersuchungen namhafter Staatsrechtsexperten wie Fleiner, Giacometti und andere mehr.
Wie die Erfahrung lehrt, wird durch die Wahl durch das Parlament die Macht der Medien bei Bundesratswahlen erheblich eingeschränkt. Bei einer Volkswahl aber wäre der Einfluss der Medien naturgemäss viel grösser, da das Volk, im Gegensatz zum Parlament, die Kandidaten regelmässig nicht aus eigener Anschauung kennen würde, sondern lediglich über die Medien. So hat das Parlament bekanntlich seine Unabhängigkeit gegenüber den Medien bei der Wahl der Bundesräte Alphons Egli, Rudolf Friedrich und auch Otto Stich eindrücklich demonstriert. Zudem hat das Parlament stets freiwillig für eine angemessene Vertretung der sprachlichen Minderheiten im Bundesrat gesorgt. Im Fall einer Volkswahl müsste dies jedoch durch rigide verfassungsrechtliche Bestimmungen sichergestellt werden.
Durch die Volkswahl bestünde zudem die Gefahr eines vermehrten Auseinanderdriftens von Parlament und Bundesrat, was wiederum ein effizientes Regieren erschweren würde. Auch das vielzitierte wie auch ebenso bedeutende Kollegialprinzip und die Bereitschaft zu Kompromissen dürften und würden sicher Schaden nehmen, da die Gefahr gross wäre, dass sich bei kontroversen politischen Fragen jeder Bundesrat, jede Bundesrätin auf sein respektive ihr direktes Volksmandat berufen würde.
Zusammengefasst heisst das für mich, dass angesichts unserer föderalistischen Struktur, der Vielsprachigkeit unseres Landes, der Mehrparteien-Kollegialregierung und der damit verbundenen Notwendigkeit des politischen Kompromisses die Wahl des Bundesrates durch die Bundesversammlung indiskutabel auch für die Zukunft die bessere Lösung ist.
Aus all diesen Überlegungen bitte ich Sie, der Kommissionsmehrheit zu folgen und Volk und Ständen die Initiative entsprechend zur Ablehnung zu empfehlen.