Stadler Markus · Ständerat · 2012-12-10
Stadler Markus · Ständerat · Uri · Grünliberale Fraktion · 2012-12-10
Wortprotokoll
Mit ihrem Bericht vom 25. November 2011 hat die GPK des Nationalrates eine Nachkontrolle zur Inspektion "Bundespersonalgesetz: Steuerung der Personalpolitik und Zielerreichung" durchgeführt. Der Bundesrat hat dazu am 22. Februar 2012 Stellung bezogen. Weil die GPK-NR diese Stellungnahme nur teilweise überzeugte, hat sie drei Postulate und zwei Motionen eingereicht. Weil es einen Zusammenhang gibt mit den zwei Geschäften, die vor uns liegen, erwähne ich die Titel: Es handelt sich um das Postulat 12.3644, "Steuerung der Personalpolitik (1). Verteilung der Aufgaben im Personalbereich des Bundes und der Departemente", das Postulat 12.3645, "Steuerung der Personalpolitik (2). Prüfung einer Anknüpfung des Vertrauensarbeitszeitmodells an die Funktion", das Postulat 12.3646, "Steuerung der Personalpolitik (3). Prüfung des Ressourcenmanagements im Personalbereich", die Motion 12.3648, "Steuerung der Personalpolitik (2). Einführung eines Kontrollkonzepts zur Vertrauensarbeitszeit" - darüber werden wir unter dem nächsten Traktandum sprechen - und die Motion 12.3647, "Steuerung der Personalpolitik (1). Stärkung des EPA im Hinblick auf eine zentral gesteuerte Personalpolitik", also das nun zu behandelnde Traktandum.
Alle fünf Vorstösse sind im Nationalrat sehr deutlich angenommen worden.
Die GPK-SR hat die vorliegende Motion 12.3647 zur Stärkung des EPA geprüft und stimmt ihr gemäss dem Antrag des Bundesrates und ohne Gegenstimme zu.
Zur Motion 12.3648: Die GPK-SR hat ein anderes Verständnis von Vertrauen als der Nationalrat. Wir verstehen das Vertrauen wörtlich als ein Beziehungsverhältnis zwischen Personen, in der Regel zwischen vorgesetzten und untergebenen Personen. Die Vertrauensarbeitszeit ist dabei nichts Separates, sondern ein Teil davon. Das Arbeitsverhältnis mit seinen verschiedenen Komponenten ist in ständiger Entwicklung, entweder im Sinne von Bestätigung und Vertiefung oder im Sinne von Enttäuschung des Vertrauens.
Wo das Vertrauensverhältnis spielt - das darf in einem Arbeitsverhältnis nicht völlig blind geschehen, hier sind wir mit dem Nationalrat einig -, braucht es keine zusätzliche systematische Kontrolle, auch dann nicht, wenn diese "angemessen" daherkommt, wie es die Motion vorsieht. Denn ein Kontrollsystem ist etwas Allgemeines, Flächendeckendes. Das Vertrauensverhältnis bezieht sich demgegenüber auf ein konkretes Verhältnis. Wo hingegen das Vertrauensverhältnis nicht spielt, ist die Vertrauensarbeitszeit fehl am Platz. Die Beurteilung der Rechtfertigung von Vertrauensarbeitszeit ist somit eine Führungsaufgabe wie andere auch.
Die GPK-SR ist wie der Bundesrat einhellig der Meinung, die Motion 12.3648 sei nicht anzunehmen.
[VS]