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Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2012-12-10

Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2012-12-10

Wortprotokoll

Das ist ein Kernstück der Swissness-Vorlage. Mehrere Votantinnen und Votanten haben sich auf die St. Galler Gerichtspraxis berufen und gesagt, das sei eine gute Praxis, man wolle diese weiterführen, man wolle sie ins Gesetz aufnehmen. Das ist auch die Vorstellung des Bundesrates. Diese Praxis hat sich bewährt, man kennt sie; das gibt auch eine gewisse Klarheit für die Industrie.

Jetzt müssen Sie sehen, was zusätzlich in das Gesetz aufgenommen worden ist: Man hat im Unterschied zur St. Galler Gerichtspraxis neu die anrechenbaren Kosten massiv ausgeweitet. Neu sollen jetzt gemäss diesem Gesetz auch die Kosten für Forschung und Entwicklung zu den Herstellungskosten gezählt werden dürfen. Das ist gemäss heute geltender Praxis nicht vorgesehen. Das ist eine Ausweitung. Sie können mehr Kosten anrechnen. Dann hat der Nationalrat zusätzlich beschlossen, dass man die Kosten für die Qualitätssicherung und Zertifizierung anrechnen kann; er hat also noch einmal die Basis für die anrechenbaren Kosten ausgeweitet - auch diese sind heute gemäss St. Galler Gerichtspraxis nicht vorgesehen.

Der Bundesrat hat diese Ausweitung unterstützt, weil er gesagt hat, man verlange jetzt 60 Prozent gemäss Fassung Bundesrat, Nationalrat und Mehrheit Ihrer Kommission, da die Berechnungsbasis für die anrechenbaren Kosten massiv ausgeweitet wurde. Ich erinnere Sie daran, dass die Vorlage darüber hinaus zahlreiche Ausnahmen schon im Gesetz vorgesehen hat, z. B. für Rohstoffe und Komponenten, die es in der Schweiz nicht oder nicht in ausreichendem Mass gibt. Auch diese Ausnahmen kennt die heutige St. Galler Praxis nicht. Wir haben eine massive Ausweitung der Basis der anrechenbaren Kosten, und deshalb ist es sicher richtig, dass wir auf 60 Prozent gehen, weil wir sonst, wenn die Basis ausgeweitet wird und der Satz gleichwohl bei 50 Prozent bleibt, unter den heutigen Status gehen. Bedenken Sie, Sie machen keine Vorlage zur Stärkung der Marke Schweiz, wenn Sie hinter das zurückgehen, was heute geltende Praxis ist, was in allen Unternehmen bekannt ist.

Es wurde gesagt, für die KMU seien diese anrechenbaren Forschungs- und Entwicklungskosten keine Grösse, das sei nur für die forschende Pharmaindustrie allenfalls interessant. Ich muss Ihnen sagen, dass in einer Umfrage 93 Prozent der KMU gesagt haben, Innovation sei für sie essenziell. Ich sage Ihnen noch folgende Zahl: In den Jahren 2004 bis 2008 ist bei den KMU - nur bei den KMU! - der Anteil der Forschungs- und Entwicklungskosten um 54 Prozent gestiegen. Das sind nicht 10 Prozent, wie Herr Ständerat Imoberdorf gesagt hat, sondern es ist eine Erhöhung von durchschnittlich 11 Prozent pro Jahr in den KMU. Sagen Sie mir nicht, dass Forschung und Entwicklung bei den KMU keine Rolle spielen. Sie sind sicher nicht bei allen gleich [PAGE 1144] stark vorhanden, aber Forschung und Entwicklung sind für die KMU auch ein Kostenfaktor, ebenso die Qualitätssicherung und die Zertifizierung.

Ich sage es noch einmal: Wir haben diese Ausweitung vorgenommen. Wenn Sie bei der heutigen Praxis bleiben wollen - ich habe interessanterweise von verschiedenen von Ihnen gehört, dass Sie das wollen -, dann können sie aber nicht diese Ausweitung vornehmen und gleichzeitig bei 50 Prozent bleiben.

Es wurden natürlich Beispiele erwähnt, wonach man im Ausland tiefere Kostenanteile hat; das gibt es. Es gibt aber starke Marken - ich sage Ihnen einige - wie USA, Kanada, Australien, Italien, die alle strenger geregelt sind. Jetzt kann man sagen, dass man sich an den tieferen Werten orientieren möchte. Ich sage Ihnen einfach, dass starke Marken auch starke und hohe Anforderungen haben. Das ist das Qualitätsmerkmal. Das kann sich eine starke Marke leisten, das kann sich auch die Schweiz leisten.

Ich komme jetzt zur Minderheit II (Schmid Martin); ihr Antrag entspricht dem Einzelantrag von Frau Ständerätin Keller-Sutter, der jetzt zugunsten des Antrages der Minderheit II zurückgezogen wurde. Die Minderheit II möchte eine Unterscheidung zwischen 60 Prozent für die Uhren und 50 Prozent für die übrigen industriellen Produkte machen. Ich habe mit grossem Interesse zur Kenntnis genommen, mit wie viel Engagement man sich für diese 60 Prozent für die Uhren eingesetzt hat. Das sei glaubwürdig, das sei wichtig, damit stärke man das Vertrauen in die Uhren. Ja, wenn das so wichtig ist, warum ist es dann für die Kosmetika nicht wichtig? Kosmetika sind auch ein emotionales Produkt, das kann ich Ihnen sagen. Wenn Sie so engagiert für diese 60 Prozent für die Uhren votieren, dann sehe ich wirklich alle Argumente auch für die anderen industriellen Produkte.

Wie gesagt, wir gehen nicht über das heutige Niveau hinaus. Wir wollen die heutige Marke Schweiz sicher nicht schwächen. Das tun Sie aber, wenn Sie unter die 60 Prozent, die die Kommissionsmehrheit, der Nationalrat und der Bundesrat vorschlagen, gehen. Ich bleibe dabei, und ich bitte Sie, diese Unterscheidung nicht zu machen. Ich komme nachher noch darauf zurück. Sie alle wollen einfache Gesetze, Rechtssicherheit und Klarheit. Mit dieser Unterscheidung zwischen 50 und 60 Prozent je nach Branche würden sie einige bürokratische Hürden neu einbauen.

Ich komme jetzt aber zuerst noch zu den Einzelanträgen Hess Hans und Imoberdorf. Sie wollen jetzt ja einen Anteil von mindestens 50 Prozent. Ich glaube, ich habe es ausgeführt: Das ist eine Verwässerung gegenüber der heutigen Praxis. Ich glaube nicht, dass das Sinn und Zweck dieser Vorlage ist. Sie wurde geschaffen, um die Marke Schweiz zu stärken und nicht zu schwächen. Es wird nicht strenger geregelt als jetzt, aber schwächen dürfen Sie die Marke Schweiz nicht.

Ich habe Ihnen all die Ausnahmen genannt, die der Bundesrat vorgeschlagen oder die der Nationalrat noch hinzugefügt hat. Wenn Sie auf 50 Prozent gehen wollen, dann müssen Sie konsequenterweise alle diese Ausnahmen streichen. Das wäre konsequent; dann sind Sie bei der St. Galler Praxis. Ich sage Ihnen aber: Dann dürfen Sie die Forschungs- und Entwicklungskosten eben nicht anrechnen, dann dürfen Sie die Kosten für die Qualitätssicherung und Zertifizierung nicht anrechnen, dann dürfen Sie keine Ausnahmen mehr für Rohstoffe machen, die in der Schweiz nicht in genügender Menge vorhanden sind. Das ist dann die St. Galler Praxis. Ich will Sie jetzt nicht langweilen, aber Sie hätten da noch ein paar andere Ausnahmen zu streichen; das wäre dann einfach konsequent.

Jetzt komme ich nochmals zum Antrag der Minderheit II (Schmid Martin) zurück. Wenn Sie die Unterscheidung machen: für die Uhren 60 Prozent, für die anderen Produkte 50 Prozent, wobei Sie bei den 50 Prozent dann konsequenterweise die Ausnahmen streichen müssten - machen Sie das dann für die Uhren auch? Das ist dann eine Verschärfung für die Uhrenindustrie. Oder machen Sie es dort nicht? Dann haben Sie für jede Branche noch etwa fünf verschiedene Ausnahmeregelungen. Ich glaube nicht, dass es das ist, was Sie sich unter einer einfachen, klaren, verständlichen und glaubwürdigen Vorlage vorstellen.

Ich bitte Sie deshalb, sowohl den Antrag der Minderheit II (Schmid Martin) als auch die Einzelanträge Hess Hans und Imoberdorf abzulehnen.

Ich komme jetzt noch zum Einzelantrag Niederberger: Er möchte noch mehr, er möchte die Basis für die anrechenbaren Kosten noch mehr ausweiten. Es sollen auch noch die ganzen Verwaltungs- und Vertriebskosten eingerechnet werden. Da muss ich Ihnen jetzt auch sagen: Das ist natürlich uferlos, irgendwann ist dann einfach alles Schweiz. Wir haben Ihnen in der Kommission aufgezeigt, dass das mit den Selbstkosten nicht funktioniert. Das wäre wirklich eine massive Verwässerung der Herkunftsregeln.

Ich bitte Sie, diesen Antrag ebenfalls abzulehnen.

Jetzt komme ich noch zum Antrag der Minderheit Minder zu Absatz 4: Herr Ständerat Minder, es steht ja im Gesetz, dass hier nicht nur die Herstellungskosten berücksichtigt werden, sondern dass in jedem Fall auch ein wesentlicher Fabrikationsschritt in der Schweiz erfolgen muss. Das ist das, was Sie gesagt haben. Das steht aber schon im Gesetz. Ich bin einfach der Meinung, dass Ihr Minderheitsantrag hier nicht nötig ist, weil das mit dem Vorschlag des Bundesrates abgedeckt ist. Sie haben wieder das Beispiel Voltaren angeführt; ich sage es Ihnen noch einmal, dass "Swiss Research", wenn 100 Prozent der Forschung in der Schweiz erfolgte, eben nicht für die Swissness genügt. Da dürfen Sie nur "Swiss Research" hinschreiben - so haben Sie vorher abgestimmt -, aber Sie dürfen nicht sagen, das sei ein Schweizer Produkt. Das steht so im Gesetz.

Ich bitte Sie deshalb, auch den Antrag der Minderheit Minder abzulehnen.

Herr Stöckli hat mir noch eine Frage gestellt: Herr Stöckli, Sie haben gefragt, wie man die Marke Schweiz jetzt besser durchsetzen und sich gegen Trittbrettfahrer besser wehren könne. Die Durchsetzbarkeit im Inland wird mit dieser Vorlage natürlich insofern verbessert, als man jetzt mal sagt, was unter "Schweiz" fällt und was eben nicht unter "Schweiz" fällt. Das ist eine wesentliche Grundvoraussetzung. Bis jetzt gibt es einfach die Gerichtspraxis des Kantons St. Gallen. Zudem bekommt das Eidgenössische Institut für geistiges Eigentum (IGE) mit Artikel 64 Absatz 3 Parteistellung. Im Ausland hat man die Möglichkeit, die Swissness besser durchzusetzen, indem eben auch ein Register für nichtlandwirtschaftliche Kategorien von Waren geschaffen werden kann. Das heisst, man kann im Ausland eine gegenseitige Anerkennung des Registers aushandeln; das stärkt unsere Position. Die Branchenverbände haben die Möglichkeit, sich entsprechend individuell in Registern in Drittländern eintragen zu lassen; das ist auch eine Verbesserung. Mit der Einführung der geografischen Marke erhält der Markeninhaber einen offiziellen Schutztitel in der Schweiz, das heisst, es gibt eine staatliche Verbriefung des Schutzes. Das wird im Ausland dann auch einfacher durchzusetzen sein. Man hat also beträchtliche zusätzliche Möglichkeiten, gegen Trittbrettfahrer im In- und Ausland vorzugehen; das ist, so glaube ich, noch ein Plus der ganzen Vorlage.

Ich bitte Sie, den Antrag der Mehrheit Ihrer Kommission, den Beschluss des Nationalrates bzw. den Entwurf des Bundesrates zu unterstützen.