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Minder Thomas · Ständerat · 2012-12-10

Minder Thomas · Ständerat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2012-12-10

Wortprotokoll

Wenn man den Text des Antrages der Minderheit ganz objektiv und neutral betrachtet, so sieht man, dass er der ehrlichste ist. Die Bestimmungen des bundesrätlichen Entwurfes sind nicht nur schwer zu kontrollieren, er ist auch nicht ganz ehrlich. Bei der bundesrätlichen Formulierung müssten die Bauern über die zugekauften Tiere Buch führen. Kontrollierbar wäre das kaum. Wann ein Bauer ein Kalb gekauft hat und wie alt es zu diesem Zeitpunkt war, ist kaum überprüfbar.

Wann ist Kalbfleisch schweizerisch? Für die Mehrheit der Konsumenten dann, wenn das Kalb hier in der Schweiz geboren und geschlachtet wurde. Wann ist ein Ei schweizerisch? Dann, wenn das Huhn hier zur Welt gekommen ist. Mit dem bundesrätlichen Entwurf ist es möglich, dass ein Ei auch dann schweizerisch ist, wenn das Huhn im Ausland eingekauft wurde und ein paar Wochen auf Schweizer Boden herumgerannt ist. Der bundesrätliche Entwurf spricht diesbezüglich nur vom "Ort der Aufzucht der Tiere"; ein effektiver Zeitfaktor ist nicht erwähnt. Wir können es drehen, wie wir wollen, wir können ein in Deutschland geborenes Kalb nicht schweizerisch machen. Ob das Wort "Haltung", wie es die Mehrheit will, oder das Wort "Aufzucht", wie es der Bundesrat will, stärker ist, ist Interpretationssache. Ein normaler Betrachter sieht da keinen Unterschied. Die ehrlichste Variante wäre zu sagen: Der Ort, wo das Tier geboren ist, also der Geburtsort, gibt dem Tier seine Nationalität. Wir wissen alle, dass der Konsument in Sachen Fleisch sehr heikel ist. Für die Mehrheit der Konsumenten ist ein Schweinskotelett dann schweizerisch, wenn das Schwein hier in der Schweiz zur Welt gekommen ist.

Genau dieses Ziel verfolgt der Antrag der Minderheit. Darf ich Sie bitten, ihm zuzustimmen?