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Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2012-12-10

Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2012-12-10

Wortprotokoll

Ich möchte gerne etwas ganz Konkretes zu dieser Firma Zimmerli of Switzerland sagen, weil das jetzt von Herrn Ständerat Eberle so ausführlich skizziert wurde. Was bedeutet diese Swissness-Vorlage konkret für die Firma Zimmerli of Switzerland? Die Swissness-Vorlage bringt für diese Firma keinen Nachteil, weil sie ja gemäss ihren Angaben in der Schweiz produziert und sowohl die heutigen wie auch die zukünftigen Kriterien erfüllen wird. Für Zimmerli hat die eigene Produktion im Tessin aufgrund des Swiss-made-Labels auf der emotionalen Ebene ein wichtiges Differenzierungspotenzial, das heisst, die Firma profitiert schon heute von der Swissness und wird es weiterhin tun können, weil - und das ist jetzt wichtig! - Zimmerli nur mit dem Zusatz "of Switzerland" auftritt, wenn sie in der Schweiz produziert. Das ist ihre eigene Firmenstrategie.

Ich bitte Sie deshalb, auf den Einzelantrag Eberle nicht einzutreten. Umgekehrt kann man nämlich sagen, dass der Zusatz in der Ausnahmebestimmung von Absatz 2, wie er jetzt in diesem Einzelantrag vorgesehen ist, unter Umständen Tür und Tor für Missbräuche öffnen würde. Das wollen Sie aber alle auch nicht. Denn wer soll wie belegen, dass keine Umgehung der Herkunftsbestimmungen bezweckt wird? Das Herkunftsrecht stellt ja vielmehr auf die Täuschungsgefahr ab, und das gilt auch bei der Verwendung von Firmenbezeichnungen, -standorten und -adressen. Das heisst, dem Täuschungsschutz wird in Absatz 3 Buchstabe c [PAGE 1126] ausdrücklich Rechnung getragen. Weil die Ausnahmen ja bereits in einer klaren Regel enthalten sind, würde es jetzt aus unserer Sicht wirklich nur Verwirrung stiften, wenn Sie zusätzliche, impraktikable Ausnahmen formulieren.

Wir bitten Sie deshalb auch im Einklang mit Ihrer Kommission, diesen Einzelantrag abzulehnen.