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Keller-Sutter Karin · Ständerat · 2012-12-10

Keller-Sutter Karin · Ständerat · St. Gallen · FDP-Liberale Fraktion · 2012-12-10

Wortprotokoll

Ich hatte bereits bei der Eintretensdebatte in der Herbstsession Gelegenheit, einige Gedanken zum Antrag zu äussern, den ich damals schon eingereicht hatte. Ich habe Ihnen in der Eintretensdebatte angekündigt, dass mir daran liegt, einen Kompromissantrag zu finden, der sowohl der Industrie allgemein wie auch den speziellen Anforderungen der Uhrenindustrie gerecht wird.

Mir scheint, dass der Antrag des Bundesrates, der den schweizerischen Anteil an den Herstellungskosten bei 60 Prozent festlegen will, für die Exportindustrie eine sehr hohe Hürde setzt. Ich komme aus einem exportorientierten Kanton, dem Kanton St. Gallen. Ich muss Ihnen sagen: Bei uns entfallen pro Vollzeitstelle 40 000 Franken auf den Export. Wenn man die schon arg gebeutelte Exportindustrie, die unter dem starken Franken leidet und keine Gewinne mehr erwirtschaften kann, zusätzlich mit einem hohen Schwellenwert von 60 Prozent belastet, dann scheint mir das doch ein Standortnachteil zu sein. Vertreter von Betrieben aus dem St. Galler Rheintal haben mir gesagt, dass etwa 30 bis 40 Prozent der Exporte nicht mehr unter dem Swiss-Label durchgeführt werden können, wenn die 60-Prozent-Hürde kommt, dass sie sozusagen über Nacht die Berechtigung verlieren, unter dem Swiss-Label zu exportieren. Davon sind vor allem KMU und Komponentenhersteller betroffen.

Es wurde von den Gegnern einer 50-Prozent-Schwelle bereits eingeräumt, dass sich der Einbezug von Forschungs-, Entwicklungs- und Zertifizierungskosten weniger auswirkt als der Sprung von 50 auf 60 Prozent. Bei vielen nicht technologieorientierten Exportprodukten ist der Forschungs- und Entwicklungsaufwand nämlich vergleichsweise gering; auf jeden Fall werden bei marktreifen Produkten selten 10 Prozent der jährlichen Herstellungskosten erreicht. Der Einbezug von 10 Prozent der Herstellungskosten mag für Grosskonzerne in Ordnung sein; ich denke beispielsweise an die Forschung der Pharmaindustrie. Aber bei KMU, seien wir ehrlich, werden nicht jährlich 10 Prozent Forschungs- und Entwicklungskosten anfallen.

Der Schwellenwert von 60 Prozent dürfte dazu führen, dass eine grosse Anzahl von Betrieben, wie ich gesagt habe, auf einen Schlag die Berechtigung verliert, unter dem Swiss-Label zu exportieren. Das kann zu tieferen Verkaufspreisen im [PAGE 1141] Ausland führen und auch zu tieferen Margen, und das gefährdet letztlich die Arbeitsplätze in der Schweiz, und zwar vor allem im industriellen Umfeld; ich denke an die Offensive des EVD gegen die Deindustrialisierung der Schweiz. So behindern wir letztlich unsere Industrie.

Ein Blick über die Landesgrenzen zeigt, dass die Schwellenwerte im Ausland tiefer sind. Die EU diskutiert heute 45 Prozent, Deutschland als Exportweltmeister ist dagegen.

Ein weiteres Argument, das für mich für 50 Prozent spricht, sind die zollrechtlichen Ursprungsregeln. Ein industrielles Produkt bekommt den Schweizer Ursprung beglaubigt, sofern es in der Schweiz entweder vollständig gewonnen oder hergestellt oder ausreichend be- oder verarbeitet worden ist, und "als ausreichend be- oder verarbeitet" gilt es, "wenn der Wert aller zu seiner Herstellung verwendeten Vormaterialien ausländischen Ursprungs 50 Prozent seines Ab-Werk-Preises nicht übersteigt". Das steht so in Artikel 11 der Verordnung über die Beglaubigung des nichtpräferenziellen Ursprungs von Waren. In diesem Fall hat der Exporteur das Recht, aber auch die Pflicht, in der Faktura, auf der Verpackung und, was gewisse Länder anbelangt, auch auf dem Produkt die Bezeichnung "Swiss origin" anzubringen. Die Erhöhung des Schwellenwerts von 50 auf 60 Prozent im Markenschutzgesetz kann nun dazu führen, dass Exporte die zollrechtlichen Bedingungen des Schweizer Ursprungs erfüllen, dass auf der Faktura, der Verpackung, dem Produkt also, "Swiss origin" steht, das Produkt aber nicht mit "Swiss origin" ausgelobt werden darf, weil der schweizerische Anteil von mindestens 60 Prozent an den Herstellungskosten nicht erreicht wird. Das heisst, die Erhöhung des Schwellenwerts bringt für viele KMU eine erhebliche Verunsicherung. Kollege Hess hat das St. Galler Urteil bereits zitiert; ich möchte es nicht wiederholen, um nicht zu lang zu werden. Aber es würde der Rechtssicherheit dienen, wenn diese St. Galler Praxis ins Markenschutzgesetz aufgenommen würde.

Noch ein paar Worte zu Absatz 1bis, also zur anbegehrten 60-Prozent-Regel für die Uhren: Die Uhrenindustrie hat eine grosse Bedeutung für die Schweizer Volkswirtschaft. Sie leistet einen entscheidenden Beitrag zur Wertschöpfung und zur Schaffung von Arbeitsplätzen in diesem Land. Von daher scheint es mir gerechtfertigt zu sein, eine Lösung herbeizuführen. Die Fédération horlogère spricht von 53 000 Arbeitsplätzen, davon 1000 Lehrstellen. Die Uhren sind auf dem dritten Platz der schweizerischen Exportrangliste, gleich hinter der Mechanik und der Chemie. Die Uhrenindustrie hat auch für einige Landstriche in der Schweiz, wo sonst keine andere Industrie besteht, eine grosse Bedeutung. Die Uhrenindustrie hat ja sehr schwierige Zeiten durchlaufen, hat sich restrukturiert, ist heute eine Erfolgsgeschichte für die Schweiz. Diesen Erfolg darf man nicht aufs Spiel setzen.

Das "Swiss made" macht das Wesen und das Renommee der Schweizer Uhrenindustrie aus. Kollege Schwaller hat vorher in Bezug auf die Nahrungsmittel gesagt, es sei nicht immer entscheidend, dass das Kreuz drauf sei, aber die Marke sei wichtig; das ist hier auch so. Die Konsumentinnen und Konsumenten vertrauen weltweit auf die Qualität, die Innovation und die Tradition. Eine Verwässerung in diesem Bereich hätte besonders gravierende Folgen. Der Schwellenwert von 50 Prozent erfüllt das Ziel für die Uhrenindustrie in diesem Sinne nicht. Wenn die Marke Schweiz hier an Wert verliert, dann sind die Konsumenten auch nicht mehr bereit, die Preise zu bezahlen, die heute für Schweizer Uhren bezahlt werden müssen.

Ich möchte Sie deshalb bitten, den Antrag der Minderheit II zu unterstützen. Herr Präsident, der Einfachheit halber, auch für das Abstimmungsprozedere, ziehe ich meinen Einzelantrag zugunsten des Antrages der Minderheit II zurück, weil der Antrag der Minderheit II jetzt identisch ist mit dem Antrag, den ich in der Herbstsession eingereicht hatte. Ich möchte Sie bitten, diese 50/60-Prozent-Lösung im Sinne eines Kompromisses für die Schweizer Volkswirtschaft zu unterstützen.