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Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2012-12-10

Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2012-12-10

Wortprotokoll

Der Bundesrat hat bereits letztes Mal ausgeführt, dass die Formulierung des Nationalrates problematisch ist. Erstens sieht der Nationalrat eine absolute Maximalgrenze von zwei Monaten auf Gesetzesstufe vor. Das heisst, das Bundesamt für Migration könnte im Einzelfall, wenn ein längerer Aufenthalt zum Beispiel aus humanitären Gründen notwendig wäre, diesen Aufenthalt nicht mehr bewilligen. Das ist aus Sicht des Bundesrates nicht sinnvoll. Den zweiten Punkt hat die Kommissionssprecherin im Zusammenhang mit dem Dublin-Abkommen erwähnt: Der Beschluss des Nationalrates würde nichts ändern, denn wenn in einem anderen Land ein Gesuch gestellt würde, käme das Gesuch aufgrund des Dublin-Abkommens wieder in die Schweiz zurück. Wir müssten das Asylgesuch also wiederaufnehmen. Auch hier ist der Beschluss des Nationalrates wenig hilfreich.

Deshalb kann sich der Bundesrat dem Vermittlungsvorschlag Ihrer Kommission anschliessen.