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Fässler Daniel · Nationalrat · 2012-12-14

Fässler Daniel · Nationalrat · Appenzell I.-Rh. · Fraktion CVP-EVP · 2012-12-14

Wortprotokoll

Am 9. Oktober dieses Jahres hat Ihre vorberatende Kommission mit 13 zu 6 Stimmen bei 2 Enthaltungen entschieden, Ihnen den Antrag zu unterbreiten, die Motion abzulehnen. Damit hat die UREK des Nationalrates eine andere Haltung eingenommen als der Ständerat. Der Ständerat hatte die Motion seines Ratsmitgliedes in der Sommersession mit 13 zu 9 Stimmen angenommen. Eine Feststellung sei dazu allerdings [PAGE 2236] gemacht: Die Mehrheit des Ständerates hat an der Abstimmung offenbar nicht teilgenommen.

Mit seiner Motion vom 15. März 2012 möchte Ständerat Hess den Bundesrat beauftragen, in Artikel 9 des Energiegesetzes einen Absatz 5 einzufügen. Mit dieser Ergänzung des Energiegesetzes soll erreicht werden, dass für Gebäudeinvestitionen zur Nutzung erneuerbarer Energien und für Investitionen in wesentliche Verbesserungen der Energieeffizienz von Gebäuden mit Ausnahme der Brandschutzversicherungsbeiträge keine weiteren Abgaben oder Gebühren wie Abwasser-, Trinkwasser-, Kanalisations- oder Abfallgebühren erhoben werden.

Der Bundesrat beantragt aus verfassungsrechtlichen Gründen die Ablehnung der Motion. Ihre vorberatende Kommission hat sich aus den gleichen föderalistischen Überlegungen mehrheitlich gegen die Motion ausgesprochen. Gemäss dem in Artikel 3 der Bundesverfassung verankerten Subsidiaritätsprinzip liegt die Kompetenz zur Erhebung der vom Motionär angesprochenen Abgaben nicht beim Bund, sondern bei den Kantonen und Gemeinden. Auch für Massnahmen, die den Energieverbrauch von Gebäuden betreffen, sind gemäss Artikel 89 Absatz 4 der Bundesverfassung vor allem die Kantone zuständig. In den Augen der Kommission besteht zudem kein direkter Zusammenhang zwischen Gebäudeinvestitionen zur Nutzung erneuerbarer Energien und Abgaben jeglicher Art.

Die Zielrichtung der Motion wird von Ihrer Kommission nicht abgelehnt; die Grundidee der Motion wird im Gegenteil positiv beurteilt. Der Vorstoss wurde nach Auffassung der Kommission aber bei der falschen Staatsebene eingereicht. Wer Gebäudeinvestitionen zur Nutzung erneuerbarer Energien oder Investitionen in die Energieeffizienz von Gebäuden von allfälligen Gebühren des Kantons oder der Gemeinde befreien möchte, muss nach Meinung der Kommission auf Stufe Kanton oder Gemeinde aktiv werden.