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AB 180710

Leutenegger Filippo · Nationalrat · Zürich · FDP-Liberale Fraktion · 2012-12-14

Wortprotokoll

Die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie beantragt Ihnen mit grosser Mehrheit, die KEV-berechtigten Anlagen, insbesondere die Fotovoltaikanlagen, in zwei Kategorien einzuteilen und das System der kostendeckenden Einspeisevergütung umzubauen. Wir haben seit der Einführung der KEV vor allem bei Fotovoltaikanlagen einen erheblichen Stau mit einer Warteliste von 15 000 Projekten. Das führt zu Unzufriedenheit und zu berechtigtem Unmut. Es betrifft vor allem Klein- und Kleinstprojekte, nämlich Fotovoltaikanlagen auf den Dächern von Eigenheimen, deren Besitzer sich seit Einführung der KEV geprellt fühlen. Viele Eigenheimbesitzer möchten endlich mit dem Bau ihrer Anlage beginnen können. Dabei spielt eine volle Kostenentschädigung oft eine untergeordnete Rolle, denn sie möchten endlich ihre Anlage bauen und selber Energie produzieren.

Die in der Motion 12.3663, "Umbau der KEV", beantragte Bildung von zwei Kategorien entspricht der Stossrichtung der Energiestrategie 2050: Auch im Rahmen der neuen Energiestrategie ist eine Zweiteilung der Förderung der Stromproduktion aus Sonnenenergie vorgesehen. Wichtig ist für die Kommission, dass dieser Umbau der KEV bei Fotovoltaikanlagen unverzüglich an die Hand genommen wird, also ohne auf den vielleicht verzögerten Zug der Energiestrategie 2050 zu warten. Konkret sollen Betreiber von kleinen Fotovoltaikanlagen mit einer Leistung von weniger als 10 Kilowatt neu einmalige Investitionshilfen im Umfang von maximal 30 Prozent der Investitionskosten erhalten. Mit diesem vereinfachten System kann die Warteliste rasch und unbürokratisch abgebaut werden. Zudem können mit dem reduzierten Fördersatz mehr Projekte begünstigt werden, und vor allem kann man damit auch die Eigenverbrauchsregelung endlich an die Hand nehmen. Sie wissen, dass heute bei der KEV alles zu hohen Preisen ins Netz exportiert werden muss; es wird dann wieder mit tiefen Preisen zurückvergütet, wenn man den Strom selber konsumiert, und das macht natürlich keinen Sinn. Mit einer einmaligen Investitionshilfe kann man eben die Eigenverbrauchsregelung schnell an die Hand nehmen.

Für alle übrigen Anlagen soll das System in einer optimierten Form weitergeführt werden. Die Produzenten erhalten weiterhin eine Einspeisevergütung, allerdings - das ist wichtig - mit verkürzter Vergütungsdauer. Statt der heutigen Laufzeit von 25 Jahren schlägt Ihnen die Kommission eine reduzierte Laufdauer von 10 bis 15 Jahren vor, eventuell ebenfalls mit Investitionshilfen kombiniert. Dabei muss beachtet werden, dass bei gleichbleibender Kostendeckung und einer Verkürzung der Vergütungsdauer die Vergütungssätze allenfalls etwas erhöht werden müssen. Im Gegenzug sinken aber insgesamt die Zinsaufwendungen. Eine Lösung wie die vorgeschlagene Zweiteilung bei der Fotovoltaikförderung macht bei anderen Technologien - Kleinwasserkraft, Wind, Biomasse und Geothermie - keinen grossen Sinn, weil die Anzahl der Projekte viel kleiner ist und deshalb bei diesen Technologien keine spezielle Behandlung von Kleinanlagen vorgesehen werden muss.

Die Kommission beantragt Ihnen deshalb mit 21 zu 3 Stimmen, die Motion 12.3663 anzunehmen und damit den unverzüglichen Umbau der KEV zu unterstützen.

Zur Motion 12.3664, "Eine moderate KEV für die Industrie": Im Rahmen der parlamentarischen Initiative 12.400 betreffend stromintensive Betriebe hat das Bundesamt für Energie im Auftrag der UREK-NR einen Gesetzentwurf erarbeitet. Gemäss diesem Entwurf können stromintensive Unternehmen mit Elektrizitätskosten von mindestens 5 Prozent der Bruttowertschöpfung den Zuschlag in Zukunft gemäss Artikel 15b des Energiegesetzes zurückerstattet erhalten, wenn sie sich im Gegenzug dazu verpflichten, Zielvereinbarungen zur Stromeffizienz einzugehen. Auf diese Weise werden etwa 300 bis 600 stromintensive Unternehmen, von denen die meisten im internationalen Wettbewerb stehen, teilweise vom Zuschlag befreit.

Ohne genau zu wissen, ob und welche stromintensiven Betriebe von der KEV entlastet werden sollen, hat der Nationalrat schon eine Erhöhung der KEV-Beiträge von 1 Rappen auf 1,5 Rappen pro Kilowattstunde beschlossen. Diese Erhöhung schöpft bei den Stromkonsumenten jährlich zusätzlich 300 Millionen Franken ab. Angesichts der Laufdauer von gegenwärtig 25 Jahren binden wir damit zusätzlich künftige Abgaben von 7 bis 8 Milliarden Franken. Das sind beachtliche Dimensionen. Es ist klar, dass dieser massive Aufschlag die Konsumenten und die Wirtschaft erheblich belastet. Durch diese massive Erhöhung und die gleichzeitige Befreiung der stromintensiven Betriebe von der KEV-Abgabe entsteht eine nicht zu unterschätzende Marktverzerrung gegenüber den übrigen Industriebetrieben, welche in der Regel ebenfalls viel Energie bzw. Strom konsumieren.

Deshalb ist die Mehrheit der Kommission der Meinung, dass die übrigen Industriebetriebe mit einer moderaten KEV-Abgabe belastet werden sollen. Der Zuschlag für industrielle Endverbraucher soll höchstens 0,45 Rappen pro Kilowattstunde betragen und damit auf das heutige Niveau begrenzt werden. Betroffen wären etwas über 70 000 Betriebe.

Der durch die Erhöhung der KEV-Abgabe auf 1,5 Rappen erwartete zusätzliche Ertrag von 300 Millionen Franken würde damit um 100 Millionen Franken verringert werden. Das ist aus Sicht der Mehrheit der Kommission vertretbar, zumal die schon beschlossene Erhöhung der KEV-Abgabe mit dieser moderaten Belastung für Industriebetriebe jährlich immer noch mehr als 200 Millionen Franken pro Jahr zusätzlich einbringen würde.

Ich bitte Sie deshalb, der Mehrheit der Kommission zu folgen, welche sich mit 14 zu 9 Stimmen für die Annahme dieser Motion ausgesprochen hat.

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