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Leuthard Doris · Bundesrat · 2012-12-14

Leuthard Doris · Bundesrat · Aargau · 2012-12-14

Wortprotokoll

Wir haben die Diskussion über das Kitesurfen eigentlich schon geführt. Wir hatten in der letzten Session etwa sechs Vorstösse, die allesamt angenommen wurden. Jetzt kommt noch eine Motion aus dem Ständerat mit dem gleichen Anliegen. Der Bundesrat hat Ihnen schon damals geschildert - und da hat die Minderheit Recht -: Die Kantone möchten diese Motion nicht, die Schifffahrtsgesellschaften möchten sie nicht. Das hat eine Umfrage, die im letzten Sommer gemacht wurde, auch bestätigt.

De facto aber ändert diese Motion am Ist-Zustand sehr wenig. Es verändert sich quasi die Beweislast. Weil der Bund heute ein Verbot ausspricht, müssen die Kitesurfer beweisen, dass auf den Bereichen der Seen, wo sie ihre Sportart ausüben wollen, das von der Sicherheit her in Ordnung ist. Dann wird das Kitesurfen auf Antrag des Kantons hin bewilligt. Wenn das Kitesurfen jetzt vom Bund her freigegeben, liberalisiert wird, dann wird es die Aufgabe der Kantone sein, die Stellen zu bezeichnen, wo sie das Kitesurfen zulassen. Auch so wird die Sicherheit das Hauptkriterium bleiben. De facto ändert sich am Ist-Zustand auf den Seen nichts, die Beweislast liegt bei den Kantonen.